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Editorial 02/2007 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Werner Zinkl   

…, doch Vorsicht vor dem Kleingedruckten

Nach langen zähen Verhandlungen wurde kürzlich die neue Bundesregierung angelobt. Damit kam es auch zu einem Wechsel an der Spitze des Justizressorts und ich möchte Frau Bundesministerin Dr. Maria Berger an dieser Stelle ganz herzlich zu ihrer Ernennung gratulieren.

Bei Durchsicht des Regierungsprogramms lassen sich auf den ersten Blick keine besonderen Gefahren für den Richterstand erkennen. Vielmehr finden sich zahlreiche Punkte, die auch in unserem Forderungsprogramm enthalten sind und daher auch begrüßt werden. Da ist zunächst die rechtliche Verankerung der Standesvertretung zu erwähnen, eine langjährige Forderung der Vereinigung der Richterinnen und Richter. Wir erwarten uns in diesem Punkt eine rasche Fortsetzung der bereits mit Frau Bundesministerin Mag. Gastinger geführten Gespräche. Ebenso liegt ein Entwurf der Standesvertretung zu einem modernen Disziplinarrecht bereits seit einiger Zeit dem Bundesministerium für Justiz vor und es wurden auch schon konstruktive Gespräche geführt. Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Gleichrangigkeit der Höchstgerichte gewahrt bleiben muss, weil sie der unterschiedlichen Aufgabenstellung Rechnung trägt.

Das Koalitionsübereinkommen sieht - insofern noch mit den Ergebnissen des Verfassungskonvents übereinstimmend - die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz vor, was auch unseren Forderungen entspricht und begrüßt wird, weicht aber, was den weiteren Rechtschutz anlangt, davon ohne Begründung deutlich ab. So soll die Reihenfolge VfGH - VwGH "umgedreht" werden und  - kryptisch formuliert - "nach" dem VwGH der VfGH anrufbar sein. Es wurde bereits den vorhandenen Bestrebungen im Österreich-Konvent, eine Beschwerde an den VfGH gegen Urteile der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzulassen, energisch entgegengetreten und konnte dies auch abgewendet werden. Das muss auch für Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs gelten. Dass die bestehende Gerichtsorganisation aufrecht erhalten werden soll, entspricht ebenfalls unseren Forderungen, sofern nicht an eine Konzentration der Strafsachen bei den Bezirksgerichten am Sitz der Landesgerichte gedacht ist.

Einer Diskussion betreffend die Reform des Geschworenenverfahrens stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Dass die Durchlässigkeit von Richtern und Staatsanwälten gewahrt werden muss, ist selbstverständlich, aber nur mit einem eigenen Dienstrecht nicht nur für Richter sondern auch für Staatsanwälte außerhalb eines Bundesmitarbeitergesetzes ist zu gewährleisten.Wir stehen auch sinnvollen Verbesserungen materiellrechtlicher Vorschriften im Zivil-, Straf- und Außerstreitrecht offen gegenüber, fordern aber die Einbindung der Standesvertretung und werden uns wie bisher mit all unserer Erfahrung in die bevorstehenden Diskussionen einbringen.

Wenn im Regierungsprogramm von einer erforderlichen Förderung der Fortbildung die Rede ist, so ist es erfreulich, wenn die Wichtigkeit der Fortbildung damit betont werden soll. Das Bundesministerium für Justiz, die Oberlandesgerichte und die Fachgruppen der Vereinigung der Richterinnen und Richter sind seit Jahren bemüht, das Fortbildungsprogramm stets den Anforderungen und Bedürfnissen der Richterschaft anzupassen, und wir können auf das umfassende Angebot an Fortbildungsveranstaltungen stolz sein. Es ist auch uns ein Anliegen, die Fortbildung in jeder Hinsicht zu fördern, und es darf an dieser Stelle auch auf den erst unlängst gemeinsam mit dem Verein der Staatsanwälte und dem BMJ versandten Fragebogen hingewiesen werden. Die Richterschaft steht auch Pilotprojekten, wie jenem zum Thema: “Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe“ positiv gegenüber. Es ist ganz egal, ob es um die Novellierung einzelner gesetzlicher Bestimmungen oder um große Reformen wie die mit 1.1.2008 in Kraft tretende Strafprozessreform geht, um gesellschaftspolitische Reformen oder um eine Förderung der Fortbildung. Es ist immer mit einem mehr oder weniger großen Aufwand für die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verbunden, den wir auch auf uns nehmen, denn es ist uns ein Anliegen, unseren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Dass uns aber jede Art von Veränderung bereits an die Grenzen der Belastbarkeit bringt und ohne entsprechende personelle Ausstattung auch bei den Beamten und Vertragsbediensteten nicht durchführbar ist, ist ein Faktum. Wir haben auf diesen Umstand bereits mehrfach hingewiesen und werden es auch weiterhin tun, denn Reformen können nur gut sein, wenn sie auch umsetzbar sind. Dabei sollte nicht der Gedanke an Einsparungen im Vordergrund stehen, sondern immer das Funktionieren des Rechtsstaates oberste Priorität haben.

Wir erwarten uns von der Frau Bundesministerin das entsprechende Fingerspitzengefühl, wünschen ihr die Durchsetzungskraft gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung und alles Gute für die bevorstehenden Aufgaben.

 
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