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Offener Brief zum Thema richterliche Unabhängigkeit |
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Die richterliche Unabhängigkeit ist Garant für einen funktionierenden Rechtsstaat, sie dient dem Schutz der Recht suchenden Menschen und darf daher von keiner politischen Partei missbraucht werden. Dem zufolge sehen die österreichischen Richterinnen und Richter es als ihre Verpflichtung an, sich parteipolitischer Tätigkeiten zu enthalten („Welser Erklärung“ vom 8.11.2007) und distanzieren sich auch von jeglichen Versuchen, in einem Wahlkampf von politischen Parteien vereinnahmt zu werden. Die österreichischen Richterinnen und Richter ersuchen die politischen Parteien, die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren und jegliche Beeinflussung und Angriffe auf die Unabhängigkeit zu unterlassen. Präsident Mag. Werner Zinkl Vorsitzender Dr. Klaus Schröder
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