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Offener Brief zum Thema richterliche Unabhängigkeit PDF Drucken E-Mail

Die richterliche Unabhängigkeit ist Garant für einen funktionierenden Rechtsstaat,  sie dient dem Schutz der Recht suchenden Menschen und darf daher von keiner politischen Partei  missbraucht werden. Dem zufolge sehen die österreichischen Richterinnen und Richter es als ihre Verpflichtung an, sich parteipolitischer Tätigkeiten zu enthalten („Welser Erklärung“ vom 8.11.2007)  und distanzieren sich auch von jeglichen Versuchen, in einem Wahlkampf von politischen Parteien vereinnahmt zu werden.

Die österreichischen Richterinnen und Richter ersuchen die politischen Parteien, die richterliche Unabhängigkeit  zu respektieren und jegliche Beeinflussung  und Angriffe auf die Unabhängigkeit zu unterlassen.

Präsident Mag. Werner Zinkl

Vorsitzender Dr. Klaus Schröder 

 
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