Nationalrat beschließt Justizbelastungspaket |
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Neue Gesetze, mehr rechtliche Möglichkeiten, weniger Personal
In der Nacht vom 11. zum 12. März 2009 hat der Nationalrat das 2. Gewaltschutzgesetz und die Zivilverfahrensnovelle 2009 beschlossen. Mit diesen Gesetzen werden wichtige Anliegen der Bevölkerung umgesetzt. Die damit geschaffenen zusätzlichen rechtlichen Möglichkeiten kranken jedoch daran, dass eine personelle Bedeckung der zusätzlichen Belastung der Justiz nicht vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Absicht der Bundesregierung, auch im nächsten Budget die Planstellen in der Justiz nicht aufzustocken sondern in den nächsten Jahren sogar zu reduzieren, eine zusätzliche, erschreckende Dimension. Für die Rechtsuchenden ergibt sich daher unterm Strich, dass zwar neue Möglichkeiten geschaffen werden, diese aber nicht oder nur erheblich verzögert tatsächlich genutzt werden können oder auf Kosten anderer, weniger dringender Verfahren gehen. |