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Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz) (BMJ-B4.500/0012-I) 1/2009 folgende Stellungnahme abgegeben.
Die Einführung eines Kinderbeistandes, die im Entwurf definierten Einsatzfälle und die Einschränkung auf geeignete Personen werden begrüßt. Es ist erfreulich, dass einmal mehr trotz angespannter Budgetsituation Geld in die Hand genommen werden soll um den Rechtsschutz Schwacher zu erhöhen. Gerade in Zeiten in denen bisweilen mit populistischem Anklang Kinderrechte propagiert werden, stellt das hier zu Umsetzung vorgeschlagene Vorhaben einen konkreten und wirksamen Schritt in die richtige Richtung zur tatsächlichen Verbesserung der verfahrensrechtlichen Position von betroffenen Minderjährigen dar. Leider wird aber auch hier der finanzielle Aufwand eher unterschätzt. Eine genauere Berechnung der behaupteten 1000.-EUR pro Fall wird verschwiegen. Es ist jedoch zu befürchten, dass hier bestenfalls zu entrichtende Kosten für den Einsatz der Kinderbeistände eingeflossen sind, nicht aber der den Gerichten entstehende zusätzliche Personalaufwand, der sich durch die mit einer Vermehrung von (aktiven) Parteien zwangsläufig verbundenen aufwändigeren Verfahren ergibt. Eine zusätzliche Erhöhung dieses personellen Mehraufwands ergibt sich verstärkt, wenn tatsächlich die vorgeschlagene Gebührenpflicht eingeführt wird. Die zahlreichen zusätzlich notwendigen Verfahrenshilfeverfahren sprechen wegen des damit verbundenen Aufwands dagegen. Aber auch inhaltlich steht eine derartige Gebühr mit dem Geist des Gesetzes in Widerspruch. Hier soll dem schwächsten Glied in der Familie Gehör verschafft werden. In dessen Interesse wird ein Außenstehender beigezogen. Zahlen aber sollen die Eltern. Leider wird damit eine widerspruchsvolle Vorgangsweise fortgesetzt, wie sie schon im Budgetbegleitgesetz 2009 mit der neuen Gebührengestaltung im Sachwalterbereich begonnen wurde. Im vorliegenden Fall widerstreitet dieser Überwälzung der finanziellen Last auf die Eltern aber auch der sehr wesentliche Umstand, dass damit der zwischen diesen ohnedies bestehende Konflikt zusätzlich verstärkt und die emotionale Spannung durch ökonomische Implikationen angereichert wird. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt sprechen – wie sich auch aus der Begleitforschung ergibt - eindeutig für die Einrichtung des Instituts eines Kinderbeistands. Die vorgeschlagene Gebührenpflicht erscheint dazu kontraproduktiv. Sollte es nicht möglich sein, wie im Modellprojekt die Kosten des vorgeschlagenen verbesserten Rechtschutzes der Kinder vom Staat zu finanzieren, müsste man ernsthaft prüfen, ob mit dem Gesetzesvorschlag nicht mehr versprochen als gehalten wird. Im Übrigen verweist die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter auf die angeschlossene Stellungnahme ihrer Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht. Dr. Gerhard Reissner Vizepräsident
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