Home arrow Aktuelles arrow Editorial arrow in memoriam Wolfgang Swoboda (1957 - 2013)


Mitglieder Login






Passwort vergessen?

in memoriam Wolfgang Swoboda (1957 - 2013) PDF Drucken E-Mail

Ein Nachruf

von Thomas Mühlbacher

Es gibt Nachrichten, die so grotesk anmuten, dass man ihre Bedeutung erst nach Tagen zu begreifen beginnt. Der Tod von Wolfgang Swoboda traf uns, die wir ein Stück des Weges mit ihm gehen durften, hart und unerwartet. Wie konnte er, ein trainierter Sportler und buchstäblich „fit wie ein Turnschuh“ an Herzversagen sterben? Einen Sportunfall hätten wir vielleicht noch verstanden, aber Herzversagen? Wolfgangs Herz hatte noch nie versagt! Es gehörte seiner Familie, seinen Freunden und seinem Beruf, der ihm Berufung war. Und er hatte es am richtigen Fleck.

Nachdem er im Bundesministerium für Justiz und als Richter des Bezirksgerichtes Schwechat erste Erfahrung gesammelt hatte, fand er 1991 seine berufliche Heimat in der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, deren Leitung ihm im Frühjahr 2010 anvertraut wurde und die ihm stets viel mehr war als sein Arbeitsplatz.

Die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wählte ihn 2003 zu ihrem Präsidenten; mitten in der heißen Phase der Gesetzwerdung des Strafprozessreformgesetzes, das die Stellung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und im Staatsgefüge von Grund auf neu definieren sollte.

Ein absoluter Glücksgriff, wie sich herausstellte, hoch charismatisch, ein Ausnahmetalent als „playing captain“, der sich selbst einbringt und sein Team zu motivieren versteht. Er war ein hochbegabter Jurist, aber viel mehr als das: ein tiefsinniger und origineller Denker mit unerhörter sozialer Kompetenz, größtem Verantwortungsbewusstsein und beneidenswertem Weitblick. Weit entfernt davon, es jemandem recht machen zu wollen, verstand er es, unkompliziert eine Gesprächsbasis zu finden und im Dialog Chancen zu erkennen und zu nützen. Seine ausgeprägte Fähigkeit, eine andere Meinung des Gegenübers zu akzeptieren und sich damit sachlich auseinanderzusetzen zeichnete ihn aus und machte ihn besonders sympathisch und glaubwürdig. Rechthaberei und Selbstgerechtigkeit waren ihm fremd, ein böses oder gar verletzendes Wort habe ich von ihm nie gehört.

 Als Anfang 2008 die Mühen der Gebirge hinter uns lagen und wir uns – wie er es in einem Editorial der Richterzeitung formulierte -  auf die Mühen der Ebenen vorbereiteten, konnte sich das Ergebnis sehen lassen: eine sinnvolle Reform des Vorverfahrens mit vertretbarer Erstausstattung an Ressourcen, die langersehnte Verankerung der Staatsanwälte in der Bundesverfassung und die Einbindung ihres Dienstrechtes in das richterliche.

Art. 90a B-VG und das RStDG sind untrennbar mit Wolfgang Swoboda verbunden, wir verdanken ihm unendlich viel.

Als Freund war Wolfgang unerreicht in seiner Großzügigkeit und Herzlichkeit. Er spürte, wenn er gebraucht wurde und war einfach da; ein hervorragender Zuhörer mit dem man wunderbar reden konnte, ohne viele Worte zu verlieren. Selten hat jemand Antoine de Saint-Exupérys Plädoyer für Freundschaft und Menschlichkeit besser verstanden und danach gelebt als er:

"Adieu", sagte der Fuchs zum kleinen Prinzen als er sich von seinem Freund verabschiedete. "Hier ist mein Geheimnis. Es ist ganz einfach: Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!"

Nein, dieses Herz hat nicht versagt, es hat nur aufgehört zu schlagen!

 
< zurück   weiter >