| Ausreichend Personal für StPO-Vorverfahrensreform gefordert |
|
Richterliche Standesvertretung fordert ausreichendes, dem Umfang der Aufgaben entsprechendes Personal für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowohl für die Zeit vor als auch nach dem Inkrafttreten der strafprozessualen Vorverfahrensreform Am 1.1.2008 tritt die StPO-Vorverfahrensnovelle in Kraft. Diese bringt ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Aufgaben für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit sich. Auch die Aufgaben der Richterinnnen und Richter werden sich ändern. Die Aufgaben die bei den Gerichten durch das neue Gesetz wegfallen, sind aber soweit sie vor dessen Inkrafttreten anfallen von den Gerichten durchzuführen. Eine vorzeitige Nichtbesetzung von Richterplanstellen würde daher die Funktionsfähigkeit der Justiz gefährden. Da Berichte über vakante, nicht besetzte Planstellen bei Gerichten bzw. kolportierte Pläne in diese Richtung auftauchten, sah sich die richterliche Standesvertretung zu nachstehender Resolution veranlasst, die auch der Frau Bundesministerin für Justiz übermittelt wurde. "Resolution Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Bundesleitung der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD halten in Zusammenhang mit der Umsetzung der StPO-Vorverfahrensreform im personellen Bereich fest: Die im Vorfeld von der Fa. ROI durchgeführte Schätzung wurde von den Standesvertretungen - soweit es den Personalbedarf der Staatsanwaltschaften und die Verschiebungspotentiale im Gerichtshofbereich betrifft - unter dem Vorbehalt anerkannt, dass dies lediglich eine vorläufige Bedarfsrechnung darstellt. Die in der Studie ermittelten Verschiebungspotenziale im Bezirksgerichtsbereich wurden nicht anerkannt. Eine Evaluierung und lege artis durchgeführte Anforderungsrechnung nach Einführung ist unabdingbar, so wird auch die Auswirkung der Reform auf die Hauptverhandlung zu berücksichtigen sein. Daher kommt der bevorstehenden PAR-Erhebung, die auch auf die Staatsanwaltschaft auszudehnen sein wird, große Bedeutung zu. Danach müssen Nachbesserungen möglich sein. Die Standesvertretungen fordern angesichts der derzeitigen Situation mit aller Vehemenz jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften bis Ende 2007 ordnungsgemäß arbeiten können und die Staatsanwaltschaften und die Gerichte mit dem benötigten Personalstand am 1.1.2008 die Umsetzung der StPO-Vorverfahrensreform in Angriff nehmen können." |