Bandion-Ortner: „Das Justizbudget ist verkraftbar“. Wahr ist vielmehr:

Richtigstellungen zu den Kommentaren der Frau Bundesministerin Bandion-Ortner zum Budgetverhandlungsergebnis für das Justizressort und zu einem geplanten Justizentlastungspaket.

Die Frau Bundesministerin erklärte, dass geplante Entlastungsmaßnahmen die Einsparungen von 169 Planstellen verkraftbar erscheinen lassen.

Wahr ist vielmehr, dass es gilt, eine bereits bestehende anerkannte Lücke von 480 Planstellen (RichterInnen StaatsanwältInnen und Kanzleipersonal), welche um weitere 169 Planstellen vergrößert werden soll, zu kompensieren, mit den in Diskussion stehenden „Entlastungsmaßnahmen“ aber nicht einmal 5 % der fehlenden ca. 600 Planstellen erübrigt werden könnten.

Die Frau Bundesministerin erklärt im Namen der Bundesregierung, dass eine Entlastung der Gerichte geplant sei.

Wahr ist vielmehr, dass bereits in der kurzen Amtszeit der jetzigen Regierung zusätzliche Belastungen für die Gerichte geschaffen wurden, die in den Auswirkungen die in Aussicht gestellten Vereinfachungen übertreffen dürften (2. Gewaltschutzgesetz; Wohnrechtsnovelle, EU-Mahnverfahren, EU-Bagatellverfahren, Korruptionsstaatsanwaltschaft), sodass diese Entlastungen auf den oben genannten Fehlbestand an Planstellen überhaupt ohne Auswirkung bleiben.

Die Frau Bundesministerin und andere Mitglieder der Bundesregierung haben wiederholt erklärt, dass das Justizressort bei den Budgetverhandlungen am Besten abgeschnitten habe.

Wahr ist vielmehr, dass nach dem Verteidigungsministerium das Justizressort das schlechteste Verhandlungsergebnis erzielt hat, wobei nicht zu Unrecht viele darin die Wertigkeit der einzelnen Bereiche für die Politik ablesen.

Die Frau Bundesministerin hat erklärt, dass in Zeiten allgemeiner Finanznot die Justiz gewisse Einsparungen mittragen müsse.

Wahr ist vielmehr, dass die Justiz im Wesentlichen positiv bilanziert und allein durch die im „Entlastungspaket“ zahlreich enthaltenen Gebührenerhöhungen zahlreiche zusätzliche Planstellen finanziert werden könnten.

Die Frau Bundesministerin hat versichert, dass das „Entlastungspaket“ zahlreiche Aufgabenreduktionen mit sich bringen werde.

Wahr ist vielmehr, dass ein großer Teil dieser Aufgabenreduktionen lediglich Verschiebungen innerhalb der Justiz darstellen werden.

Wahr ist, wie die Frau Bundesministerin berichtet hat, dass die Standesvertretung zu Gesprächen betreffend mögliche Entlastungen eingeladen wurde und diese Einladung auch befolgt hat. Wahr ist auch, dass bereits von der Standesvertretung seit längerem erstattete Vorschläge aufgegriffen und diskutiert wurden. Es ist jedoch keinesfalls wahr, dass Vorschläge, welche den Zugang zum Recht erschweren oder die Kosten dafür erhöhen, von der Standesvertretung stammen oder auch nur von ihr gutgeheißen wurden. Für diese Maßnahmen ist ausschließlich die Politik verantwortlich.


Das Präsidium