Editorial 01/2012
Geschafft!
von Werner Zinkl

Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Ausgaben der Richterzeitung ist (seit 1.1.2012) ein Gesetz  in Kraft, um das wir seit vielen Jahren gekämpft haben.

In § 73a GOG werden Mitwirkungsrechte der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter gesetzlich festgeschrieben.
Damit wurde ein Vorhaben umgesetzt, für das wir uns fast 20 Jahre eingesetzt haben, nämlich die richterliche Standesvertretung gesetzlich abzusichern, um auch in Zeiten eines schlechteren politischen Klimas, unabhängig von der politischen Situation, ein Mitspracherecht zu gewährleisten.

Es war 1992 bei der Standesvertretertagung auf der Gugl, als sich die Standesvertreter erstmals Gedanken zu einer Institutionalisierung der Standesvertretung machten.

19 Jahre sollten bis zur Umsetzung vergehen. Zunächst stellte sich die Frage, welche Form die gesetzlichen Absicherung der Mitwirkungsrechte der Standesvertretung die Bessere sei, ob die Vertretung in Form einer öffentlich-rechtlichen Kammer oder eines privatrechtlichen Vereins realisiert werden sollte. Schließlich war schon von dieser Frage eine Weichenstellung betroffen, wir haben sie sehr sorgfältig erörtert und uns nach Abwägen aller Vor- und Nachteile für das privatrechtliche Modell entschieden. Es galt, das entsprechende Problembewusstsein in der Kollegenschaft zu schaffen, aber auch die politisch Verantwortlichen von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der richterlichen Standesvertretung zu überzeugen. Ohne den entsprechenden politischen Willen wäre eine Umsetzung dieses Vorhabens undenkbar gewesen und dieser war in den letzten Jahren auch nicht immer im gleichen Maß gegeben.

Viele Verhandlungen und Diskussionen folgten, oftmals wurden bereits ausverhandelte Entwürfe wieder abgeändert und weitere Verhandlungen geführt. Die ersten Entwürfe sahen eine Festschreibung unserer Mitwirkungsrechte im RDG vor. Die nunmehr gewählte Variante einer Regelung im GOG hat sich jedoch insbesondere seit der dienstrechtlichen Aufnahme der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im RStDG als die bessere Alternative herausgestellt.

In den erläuternden Bemerkungen zum gegenständlichen Gesetz wird zum Ausdruck gebracht, dass die Rechte der gewerkschaftlichen Vertretung nicht geschmälert werden. Das ist beabsichtigt und gut so. Der gemeinsam mit der Bundesvertretung 23 in den letzten Jahren und Jahrzehnten zurückgelegte Weg hat sich als richtig und gut im Interesse einer schlagkräftigen Vertretung unseres Berufsstandes herausgestellt und bewährt. Daran wollen wir festhalten.

Wirklich schlagkräftig – das sei an dieser Stelle auch klar gesagt – kann eine Standesvertretung nur mit dem entsprechenden Rückhalt und der Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen sein. Das wird auch nach der rechtlichen Verankerung unverzichtbar bleiben.

Es gilt an dieser Stelle auch Dank zu sagen an alle, die sich in dieser langen Phase für die Verankerung der Standesvertretung eingesetzt haben. Ich kann natürlich nicht alle Verantwortlichen namentlich anführen. Gedankt sei zunächst der Bundesvertretung 23 in der GÖD, ihrem Vorsitzenden Dr. Klaus Schröder und seinem Stellvertreter Dr. Martin Ulrich. Stellvertretend auch für ihre Vorgängerinnen und Vorgänger, die unsere gesetzliche Verankerung unterstützt haben, bedanke ich mich bei Frau Bundesministerin Dr. Beatrix Karl, die seit Beginn ihrer Amtszeit hinter dem Projekt stand, Herrn Sektionschef Dr. Josef Bosina sowie Herrn Leitenden Staatsanwalt Dr. Anton Paukner.

Nach diesem bedeutsamen Schritt sollte die Politik sich nun auch dem noch wichtigeren Projekt der Einrichtung eines Rats der Gerichtsbarkeit ernsthaft zuwenden.