| Richter verschiedener Sparten |
Der StrafrichterDer Strafrichter ermittelt als Untersuchungsrichter oder entscheidet in der Hauptverhandlung über die Anklagen des Staatsanwalts oder des Privatanklägers. Nach dem Grundsatz der materiellen Wahrheitsforschung muss er alle Umstände erheben und berücksichtigen, die für und gegen den Angeklagten sprechen. In der Tätigkeit des Strafrichters manifestiert sich die Hoheitsgewalt des Staates am deutlichsten. Die Strafe ist unter anderem auch Vergeltung für den Verstoß gegen die gesellschaftliche Ordnung. Der Strafrichter ist zu wesentlichen Eingriffen in das Freiheitsrecht des Einzelnen befugt. Er entscheidet oft über hohe Freiheitsstrafen und ist dabei an das Gesetz und sein Gewissen gebunden. Der ZivilrichterEr entscheidet über einen privatrechtlichen Anspruch, den ein Kläger gegen einen Beklagten geltend macht. Anders als der Strafrichter stehen vor dem Zivilrichter zwei „gleichrangige“ Prozessparteien, von denen jede behauptet, einen bestimmten Anspruch zu haben. Ob es um Geld, Mietverträge, Baumängel, Reparaturkosten, Verkehrsunfälle etc. geht, grundsätzlich ist der Zivilrichter aufgerufen, zwischen den speziellen Parteien seines Verfahrens Recht zu sprechen. Dabei wird von den Parteien der Umfang des Prozesses bestimmt. An ihnen liegt es, was alles zum Thema ihres Prozesses gemacht wird. Der Zivilrichter versucht zwischen den Parteien eine Einigung (Vergleich) herbeizuführen. Gelingt dies nicht, entscheidet er nach Beweisaufnahme durch Urteil, wobei der Klage stattgegeben oder sie abgewiesen werden kann oder jede dazwischen liegende Lösung des Falles möglich ist. Der FamilienrichterDer Arbeits- und SozialrichterDer Arbeits- und Sozialrichter entscheidet in Arbeitsrechtssachen und in Sozialrechtssachen gemeinsam mit zwei fachkundigen Laienrichtern aus dem Kreis der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (siehe Senatsgerichtsbarkeit). Zu den Arbeitsrechtssachen zählen alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis So entscheidet das Arbeitsgericht beispielsweise in Streitigkeiten über Entgeltsanprüche (Entgeltshöhe, Abrechnung von Überstunden, Sonderzahlungen), im Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses (Entlassung, Abfertigung, Kündigungsentschädigung) oder über Schadensersatzansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmern untereinander. Sozialrechtsachen sind Streitigkeiten zwischen Sozialversicherungsträgern und Versicherten, beispielsweise über die Frage der Pensionierung, die Gewährung von Pflegegeld, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder die Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung. Wer von einem Sozialversicherungsträger (zB Pensionsversicherungsanstalt, Unfallsversicherungsanstalt oder Gebietskrankenkasse) einen Bescheid erhält, mit dem er nicht einverstanden ist, kann diese Leistung beim Sozialgericht (kostenlos) einklagen. Der ExekutionsrichterDer KonkursrichterEinzelrichter - Senate |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 27 März 2006 ) |