VOR DEM GESETZ SIND ALLE GLEICH
In jüngster Vergangenheit wurden prominente Entscheidungen der Justiz vermehrt medialer Kritik, die den Boden fundierter Recherche längst verlassen hat, unterzogen. Sachliche Kritik ist zulässig und kann auch der Qualitätssicherung dienen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaften und Gerichte, Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit, der Politik oder einzelner Medienvertreter zu erfüllen. Politische Motivation findet bei der Entscheidungsfindung ebenso wenig Raum, wie die Erfüllung öffentlich zum Ausdruck gebrachter Rache- oder Freispruchsgelüste. Die Organe der Gerichtsbarkeit entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetze und nach sorgfältiger Abwägung der Beweisergebnisse - unabhängig von Herkunft, politischer Einstellung und Bekanntheitsgrad der beteiligten Personen. Die Kontrolle und Überprüfung erfolgt im Instanzenzug durch unabhängige Gerichte. Wer aus einer unpopulären Entscheidung auf eine mangelhafte Ausbildung oder Auswahl von Richterinnen und Richtern bzw Staatsanwältinnen und Staatsanwälten schließt, hat sich mit dem System nicht auseinandergesetzt. Entgegen zuletzt aufgestellter Behauptungen sichert das Aus- und Fortbildungsprogramm der österreichischen Justiz mit einem hohen Anteil an „Soft Skills“-Seminaren deren Qualität. Sachlichkeit und Äquidistanz sind zu Recht Grundpfeiler der österreichischen Justiz, sie könnten auch dem öffentlichen Diskurs nicht schaden. Mag. Werner ZINKL Präsident der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter 0676 8989 38001 Mag. Christian HAIDER Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD 0676 8989 36812 |