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Editorial 04/2003 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Sparwut als Regierungsprogramm

Es war eine schwere Geburt! Nach mehr als drei Monaten wurde schließlich doch eine Regierung gebildet. Die Koalition von ÖVP und FPÖ wird - wenn auch unter anderen Vorzeichen - fortgesetzt. Was bedeutet das nun für die Gerichtsbarkeit? Das Regierungsprogramm bietet wenig Neues, in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers kommt die Justiz überhaupt nicht vor. Erst bei genauerem Hinsehen ergibt sich ein Bild, das ich wie folgt zusammenfassen würde: Im materiellen Recht sind eher punktuelle Reformen (Nachbarrecht, Heimverträge usw) geplant, ein großes Reformkonzept ist nicht erkennbar. Im formellen Recht ist die nunmehr bevorstehende Außerstreitreform absolut zu begrüßen, bei der StPO-Vorverfahrensreform wurde leider die Gelegenheit nicht genützt, auf die berechtigten Einwände der Richter und Staatsanwälte einzugehen. Hier wird es in der parlamentarischen Beratung notwendig sein, noch Verbesserungen hineinzureklamieren. Ein Schwergewicht legt das Regierungsprogramm allerdings auf gerichtsorganisatiorische Maßnahmen. Der Jugendgerichtshof soll bereits am 1.7.2003 aufgelöst werden, obwohl mit der von Justizminister Böhmdorfer verfügten Übersiedlung des Gerichts seine ursprünglichen Wünsche bereits erfüllt sind.

Gleichzeitig macht der Passus "Maßnahmen zur Anpassung des gestiegenen Haftraumbedarfs" (Regierungsprogramm) deutlich, dass jetzt erst wieder Gefangenenhäuser (mit angeschlossenem Gericht?) vor allem im Wiener Raum gebaut werden sollen. Sollte hinter all diesen Maßnahmen ein Konzept stehen, so ist es für einen interessierten Beobachter jedenfalls nicht ohne weiteres erkennbar. Aber das ist noch nicht alles: Eine "Studie zur Neuordnung der Gerichtsorganisation" soll die Verminderung der Organisationsebenen zum Ziel haben. Erfreulich ist, dass hier anscheinend nicht aus der Hüfte geschossen werden soll. Gleichzeitig haben die ständigen Änderungen zuletzt in weiten Bereichen größte organisatorische Mühen gebracht. Es wäre mehr als wünschenswert, könnte die Gerichtsbarkeit einmal ein paar Jahre arbeiten, ohne dass mit Organisationsänderungen Sand ins Getriebe gebracht wird. Keinesfalls darf die Diskussion aber nur im Hinblick auf daraus zu erzielende Personaleinsparungen in Angriff genommen werden. Und genau diese Gefahr besteht. Durch das gesamte Regierungsprogramm zieht sich ein roter Faden: In diesem Staat wird gespart, koste es, was es wolle. Es steht zu befürchten, dass - wenn der Finanzminister so kann, wie er will - die Justiz kaputtgespart wird. Wir dürfen das nicht zulassen: Die Menschen in Österreich haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die ausgezeichnete österreichische Gerichtsbarkeit erhalten bleibt und die Leistung nicht durch Kürzungen bei Personal und Ressourcen nolens volens schlechter wird.

Die Standesvertretung wird daher bei jedem Vorhaben darum kämpfen, dass es nur dann umgesetzt wird, wenn es Qualitätssteigerungen bringt und nicht billige populistische Siege im Kampf für ein vermeintliches Nulldefizit.

 
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