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Editorial 04/2002 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Werner Zinkl   

Wir sind so frei - sind wir so frei?

Vom 14. bis 16. April 2002 findet in Wels die Standesvertretertagung 2002 statt. Diese Tagung befasst sich heuer mit dem Thema "Die richterliche Unabhängigkeit".

Die richterliche Unabhängigkeit ist eine unverzichtbare Voraussetzung eines demokratischen Rechtsstaates. Immer wieder waren in den letzten Jahren Tendenzen aus der Politik erkennbar, die verfassungsmäßig gewährleisteten Privilegien der Unabhängigkeit und Unversetzbarkeit der Richter zu schwächen, da sie offensichtlich bei der Ressourcenverteilung als hinderlich betrachtet werden.

Umso mehr unterstreicht dies die Wichtigkeit und den Stellenwert der richterlichen Unabhängigkeit und damit die Notwendigkeit sie mit aller Kraft und allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen.

Der moderne Richter braucht bei dem ständig wachsenden Arbeitsanfall und dem permanenten Entscheidungsdruck dem er ausgesetzt ist, trotzdem die entsprechende Zeit und innere Ruhe, sich mit den Problemen der Rechtssuchenden ausreichend zu befassen. Die Unabhängigkeit setzt auch die Unabhängigkeit in der Arbeitsweise einschließlich der freien Dienstzeit voraus und verlangt vor allem eine den Aufgaben entsprechende personelle und sachliche Ausstattung sowie ein angemessenes Gehalt. Diese "finanzielle Unabhängigkeit" darf durch weitere Sparpakete und Nulllohnrunden nicht weiter untergraben werden.

Gerade auf Grund der Eigenart richterlicher Tätigkeit und der damit verbundenen Verantwortung gegenüber dem Staat und der rechtssuchenden Bevölkerung, aber auch im Hinblick auf das Ansehen und die Wirkung des Richters in der Öffentlichkeit und das Vertrauen in die Justiz muss die richterliche Unabhängigkeit unantastbar bleiben.

Dabei kommt der Justizverwaltung eine sehr wesentliche Aufgabe zu und ist ihre Ausübung durch Richterinnen und Richter unverzichtbar. Die Justizverwaltung hat die Unabhängigkeit vor jeglichen inneren und äußeren Einflüssen zu sichern, was nur durch eine entsprechende Mitsprache der Richterinnen und Richter bei der Verteilung der sachlichen und persönlichen Ressourcen möglich ist. Bei der Auswahl des richterlichen Nachwuchses sind höchste Maßstäbe anzusetzen! Nur bei gezielter Auswahl und Ausbildung des Richternachwuchses, sowie ständiger Weiterbildung und entsprechender sachlicher Ausstattung ist das hohe Niveau und die hohe Qualität richterlicher Entscheidungen weiterhin gewährleistet.

Zu den notwendigen sachlichen Ressourcen gehört auch eine moderne Informationstechnik, die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden muss, jedoch auch entsprechend anzuwenden ist. Die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen hiezu ist in hohem Maße vorhanden. Die richterliche Unabhängigkeit und was sie konkret bedeutet, soll in 6 Arbeitskreisen anlässlich der Standesvertretertagung erörtert und diskutiert werden und in diesem Rahmen einen wesentlichen Beitrag für die Standespolitik der Zukunft leisten.

 
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