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Editorial 02/2009 PDF Drucken E-Mail
In Amt und Bürden
von Klaus Schröder

Nach  Josef Gerö (1945 bis 1949 und 1952 bis 1955),  Hans Kapfer (1955-1956) und Hans Klecatsky (1966-1970) ist Claudia Bandion-Ortner die vierte Justizministerin der 2. Republik, die aus dem Richterstand stammt, wobei die zwei Erstgenannten Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Prof. Klecatsky Mitglied des Verfassungsgerichtshofes waren. So gesehen ist also die nunmehrige Situation nicht etwas grundlegend Neues. Auch dass Justizminister keiner politischen Partei angehören, ist eher die Regel als die Ausnahme. Zuletzt traf dies auf Michalek, Böhmdorfer und zumindest zeitweise auf Gastinger zu.
Dass die Funktion des Justizministers unabhängig von einer Zugehörigkeit zu einer politischen Partei ein in höchstem Maße politisches Amt ist, bedarf keiner weiteren Ausbreitung. Aus der legistischen Leitung des Ressorts  heraus ergibt sich  geradezu die Pflicht, gesellschaftspolitische und weltanschauliche Vorstellungen umzusetzen. Das  in einem Gesetz formulierte Ergebnis  kann die persönliche Haltung des Ministers, die Einstellung der ihn nominierenden politischen Partei oder einen überparteilichen Konsens darstellen. Der Richter in der Funktion des Justizministers übernimmt damit nicht nur eine andere Form der Entscheidungsfindung als  in  der Rechtsprechung notwendig und üblich, sondern wird damit zum politischen Organ. Schon der  staatsrechtliche Grundsatz der Gewaltentrennung  verbietet daher die unscharfe und höchst bedenkliche Formulierung „der derzeitige Justizminister sei ein Richter“.  Er ist nicht mehr unabhängig, er ist nicht mehr unabsetzbar (und damit resistent gegen politische Einflussnahme), er ist nicht mehr zur Objektivität verpflichtet,   er ist nicht mehr Richter, er ist Politiker, dies ohne Wenn und Aber. Der Justizminister steht auch nicht  als Vorgesetzter, der Karriere gemacht hat über den Richtern, er ist nicht ihr Sprecher und schon gar nicht ihr Vertreter.
Die Standesvertretung sieht daher in der ehemaligen Richterin Bandion-Ortner weder eine Lobbyistin für ihre standespolitischen Anliegen noch eine aufgrund hervorragend geleisteter richterlicher Arbeit mit einem politischen Amt belohnte Kollegin. Der nach Lob und Belohnung in welcher Form auch immer schielende Kollege sollte besser heute als morgen den  Talar ausziehen. Auch Bandion-Ortner war keine Richterin, die  ein Urteil fällte,  um daraus politisches Kleingeld zu schlagen. Der Senat des Obersten Gerichtshofes, der über die Richtigkeit  und Rechtmäßigkeit ihres zuletzt gefällten Urteiles zu befinden hat, wird dies ebenfalls politisch und medial unbeeinflussbar – ohne Bedachtnahme auf die inzwischen geänderte Position der Erstrichterin – so handhaben. Unberechtigte Vorwürfe einerseits und unerfüllbare Erwartungshaltungen andererseits finden daher in der unabhängigen Rechtsprechung keinen Widerhall. Dies gilt im Übrigen auch für all jene Fälle, in denen politische Funktionsträger nach Urteilen, die nicht in ihrem Sinne  und entsprechend ihrer medialen Verantwortung gefällt werden, aus vordergründig parteipolitischen Gründen von Gesinnungsjustiz oder politischer  Verfolgung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften sprechen.
Als Standesvertretung erwarten wir von der Justizministerin jedoch, dass sie, insbesondere aufgrund ihrer persönlichen Kenntnisse über die unzulängliche personelle Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften,  in der Lage ist, die budgetären Grundlagen für eine Verbesserung dieser Situation zu schaffen. Dabei handelt es sich nicht um Geschenke der ehemaligen Kollegin,  sondern um die Verwirklichung des Grundsatzes, dass  nur ein ausreichend dotiertes, funktionierendes Justizsystem die wirtschaftlichen und demokratischen Grundlagen eines Staates  zu sichern vermag. Mit kritischem Blick werden die Kolleginnen und Kollegen und ihre  gewählten Standesvertreter die Justizministerin und die gesamte  Bundesregierung dabei beobachten, welchen Stellenwert  sie der unabhängigen Dritten Staatsgewalt bei den bevorstehenden Budgetverhandlungen zuerkennen. Als ehemalige gewerkschaftliche Standesvertreterin weiß  die Frau Bundesministerin auch um die Bereitschaft der Standesvertretung, gerechtfertigten Forderungen im Personal- und Sachbereich mit Nachdruck Gehör zu verschaffen.

 
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