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Editorial 02/2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Klaus Schröder   
Vom Krug und vom Brunnen

Geduld, Besonnenheit und Seriosität waren seit jeher das Motto der österreichischen RichterInnen und StaatsanwältInnen sowie ihrer gesetzlichen Standesvertretungen, wenn es um Fragen der personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ging.
Was also ist passiert, wenn schlussendlich gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden müssen?

Seit Jahren wird die Justiz personell ausgehungert, weit über 1000 Justizmitarbeiter, ca. 10 % des Gesamtstandes, wurden in den letzten Jahren eingespart. Ein sogenanntes Jahrhundertgesetz, nämlich die umfassende Reform des strafprozessualen Vorverfahrens wurde beschlossen, ohne ausreichende personelle Planung und Vorsorge. Sowohl im Zivil- als auch im Strafbereich wurden umfangreiche Erweiterungen  bei den Rechtsmittel- und Beschwerdemöglichkeiten eingeführt, im materiellen Strafrecht wurden zahlreiche, in ihrer Umsetzung teilweise sehr verfahrensaufwändige neue Bestimmungen geschaffen, durchaus sinnvolle Justiz-Ombudsstellen wurden Österreichweit eingerichtet ohne auch nur den Ansatz einer personellen Bedeckung, eine Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde mit dem in  der Politik üblichen Spektakel errichtet, das  (nach wie vor unzureichende) Personal musste sie sich bei den bestehenden Staatsanwaltschaften förmlich zusammenbetteln (dort fehlt es natürlich nun wieder), ein vermeintliches Justizentlastungspaket war tatsächlich ein Gebührenerhöhungs- und Umverteilungspaket und so erfolglos, dass der groß angekündigte zweite „Entlastungsschritt“ gar nicht mehr in Angriff genommen wurde.

Neben diesen legistischen Maßnahmen, die ohne Rücksicht auf die vorhandenen Kapazitätsgrenzen durchgeführt wurden, hat die gesellschaftliche Realität der Justiz legitimerweise ein weiteres Paket auferlegt. Zahlreiche Wirtschafts-Megastrafverfahren, explosionsartig anwachsende Schadenersatzprozesse von geschädigten Anlegern, steigende Suchtgift- und Vermögenskriminalität verbunden mit einem enormen Ermittlungsaufwand im In-und Ausland, eine durch die wirtschaftlich schlechten Rahmenbedingungen verursachte dramatische Steigerung der Insolvenz – sowie der  arbeits-u. sozialgerichtlichen Verfahren, Ausweitung der über Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierer geführten streitigen Zivilverfahren sind nur einige Schlagworte, die dokumentieren, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften weit über die Grenzen ihrer Ressourcen hinaus mehrbelastet werden.

All diese Umstände sind den für das Funktionieren des Rechtsstaates Österreich verantwortlichen politischen Entscheidungsträgern in der Regierung und im Parlament bekannt. Sie finden ihren Niederschlag auch in der nunmehr vorliegenden PAR II-Studie des unabhängigen Managmentberatungsinstitutes Deloitte, deren  Richtigkeit weder vom Justizministerium noch von den gestrengen Prüfern und Beobachtern aus dem Finanzministerium und dem Bundeskanzleramt in Zweifel gezogen wird. 187 Richterplanstellen und 43 StA-Planstellen sowie zumindest 200 Beamte und Vertragsbedienstete  fehlen, um die Aufgaben in der Zivil-und Strafrechtspflege ordnungsgemäß erfüllen zu können.

Seit dem Jahr 2008 haben wir in Gesprächen, Resolutionen, Presseaussendungen und persönlichen Schreiben um Verständnis für die prekäre Lage der Justiz geworben. Wir legten große Hoffnungen in die Budgetverhandlungen für die Jahre 2009 und 2010. Nach  dem mageren Ergebnis (es wurde nicht so viel GEKÜRZT wie ursprünglich geplant), setzten wir weiter auf Gespräche und Information und auf die Hoffnung, dass nach Vorliegen des PAR II-Ergebnisses die Bundesregierung ihre Verantwortung für einen funktionierenden Rechtsstaat und Wirtschaftsstandort Österreich wahrnimmt. Unterschriften-  und Email-Aktionen waren der letzte verzweifelte Versuch, die Politik aufzurütteln. Der öffentliche Druck aufgrund der politisch brisanten Wirtschaftsstrafverfahren konnte lediglich bewirken, dass der Finanzminister 35 StaatsanwältInnen und 35 Kanzleikräfte im Laufe des Jahres 2010 zusagte, um wenigstens diese spektakulären Großverfahren halbwegs über die Runden zu bringen. Dass damit die strukturelle Unterbesetzung der Gerichte und Staatsanwaltschaften laut PAR II-Studie nicht einmal ansatzweise ausgeglichen werden kann, ist allen Verantwortlichen klar und wurde von der Frau Bundesminister auch öffentlich erklärt.

Unsere, auch im Rahmen der Verhandlungen über das sogenannte Justizentlastungspaket gemachten durchdachten Rationalisierungsvorschläge wurden als politisch nicht umsetzbar abgewunken, unsere schon unter BM Böhmdorfer abgegebene Zustimmung, Kleinstgerichte zusammenzulegen und damit Geld- und Personalressourcen frei zu legen, scheiterte weitgehend am Widerstand  der  Landesregierungen, Einschränkungen im Instanzenzug wurden als bürgerfeindlich verworfen. Gegen die Tendenzen, zentrale Aufgaben der Rechtsprechung, wie z.B. Schadenersatzprozesse zu privatisieren, sprechen wir uns aus rechtsstaatlichen Überlegungen aus. Rechtsgewährung und Rechtsschutz sind eine originäre staatliche Funktion und müssen finanzierbar bleiben. Dies vor allem unter dem Aspekt, dass die Justiz ein Wirtschaftsbetrieb ist, dem für den gesamten Sach- und Personalaufwand ohnehin insgesamt nur ein geringes Budget von ca. 1,2 Milliarden Euro zugestanden wird  und der ca. 80 % seiner Ausgaben selbst erwirtschaftet, sodass der staatliche Zuschuss sich auf bescheidene 140 Millionen Euro, das sind ca. 0,2 % des Gesamtbudgets, beschränkt.
Wenn nun der Krug auf seinem ewigen Weg zum Brunnen gebrochen ist und sich die Standesvertretungen als letztes Mittel zur Durchführung von Maßnahmen entschlossen haben, um auf die für den Rechtsstaat im Allgemeinen und  die Justiz im Besonderen unerträgliche Situation nachhaltig hinzuweisen, so sollten eigentlich bei den Verantwortlichen in der Politik alle Alarmglocken schrillen. Beschimpfungen und Abqualifizierungen der RichterInnen und StaatsanwältInnen als reformresistente Privilegienritter ohne durch die Stechuhr gemessene Dienstzeit können wohl nur einen sehr kurzgegriffenen medialen Erfolg darstellen. Der Schaden, der für das Ansehen Österreichs im internationalen Reigen rechtsstaatlich organisierter Demokratien entsteht, der Schaden der dem Wirtschaftsstandort Österreich zugefügt wird, der Schaden den die Bevölkerung zu tragen hat, weil sie nicht rasch und effizient zu qualitativ hochstehenden gerichtlichen Entscheidungen kommt, der volkswirtschaftliche Schaden aufgrund verzögerter Zahlungen und Leistungen, der Schaden für die Sicherheit unseres Landes sollte sowohl von den meinungsbildenden Massenmedien als auch von den Regierungsverantwortlichen erkannt werden. Den zerbrochenen Krug in den Brunnen zu werfen und die Augen zu verschließen, ist vorsätzliche Gefährdung der Demokratie und des Rechtstaates.
Auch wenn sich die Justiz  bislang, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag entsprechend, erfolgreich den Einflüssen und dem Machterweiterungsbestreben der Politik entzogen hat, darf diese nicht so weit gehen, ihrem Streben nach totaler Beherrschung der staatlichen Entscheidungsfunktionen dadurch Nachdruck zu verleihen , dass sie die Bewässerungsgräben für eine funktionstüchtige dritte Staatsgewalt zuschüttet. Eine Justiz, die sich auf keine auch nur immer denkbare Art und Weise mit den Mächtigen verbindet, sondern unbeeinflusst ihre umfassende Kontroll- und Rechtsschutzfunktion im Staat wahrnimmt, ist der tragende Pfeiler jeder Demokratie. Für diese Demokratie und für diesen Rechtsstaat  kämpfen die RichterInnen und StaatsanwältInnen.

 
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