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Die Regeln, die den Rechtsstaat aufrechterhalten und in welchem Verhältnis Normen zueinander stehen (Stufenbau der Rechtsordnung).
Damit Menschen friedlich zusammenleben können,
benötigen sie Regeln für ihr Verhalten. Normen
sprechen aus, wie sich Menschen verhalten sollen. Bei der Betrachtung
sozialer Beziehungen der Menschen unterscheidet man verschiedene Arten
von Normen, die Wertmaßstäbe darstellen.
Rechtsnormen sind Normen, deren
Beachtung und Einhaltung i.d.R. durch staatliche Machtmittel (z.B.
Pfändung zur Hereinbringung einer nichtbezahlten Steuer)
erzwungen werden kann.
Moralische Normen, sittliche Normen und
Gebräuche dienen der sozialen Kontrolle; sie
stellen Pflichten dar, die der Mensch als Einzelwesen beachten soll.
Die Beachtung dieser Normen kann jedoch nicht auf dem Rechtsweg
erzwungen werden.
Die Rechtsordnung ist die
Gesamtheit der Regeln, die für das Zusammenleben der Menschen
in einer Rechtsgemeinschaft (z.B. Staat) gelten. Sie sind mit
verbindlicher Wirkung ausgestattet, ihre Einhaltung kann durch
Staatsorgane erzwungen werden.
Stufenaufbau der Rechtsordnung:
| Norm |
Erzeugungsregel |
Leitende
Verfassungsprinzipien
grundlegende Prinzipien der Verfassung, auch verfassungsrechtliche
Grundordnung
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Nationalrat
mit 2/3 Mehrheit bei mindestens der
Hälfte Anwesenden und Volksabstimmung
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Primäres
Gemeinschaftsrecht
Gründungsverträge der europäischen
Gemeinschaften samt Anhängen, Protokollen,
Ergänzungen, unter Berücksichtigung späterer
Änderungen. |
EU |
Sekundäres
Gemeinschaftsrecht
das von den Organen der Europäischen Gemeinschaften nach
Maßgabe der Gründungsverträge erlassene
Recht (Verordnungen, Richtlinien und Erkenntnisse des EuGH) |
EU |
"Einfaches"
Bundesverfassungsrecht
(Landesverfassungsgesetz)
alle Gesetze des österreichischen
Bundesverfassungsgesetzgebers, die nicht leitende Prinzipien darstellen. |
Nationalrat
(Landtag) mit 2/3 Mehrheit bei mindestens
der Hälfte Anwesenden |
Bundesgesetz
(Landesgesetz)
auch einfaches Bundesgesetz (im Verhältnis zum
Verfassungsgesetz); die in der Praxis wichtigste Norm |
Nationalrat
(Landtag) mit einfacher Mehrheit bei
mindestens einem Drittel Anwesenden |
Verordnung
erläutert oder ergänzt ein Gesetz (Aus- oder
Durchführungsverordnung)
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von
Verwaltungsbehörden
(hauptsächlich Ministerien) erlassen, basierend auf einer
gesetzlichen Ermächtigung
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| Einzelfallentscheidung |
Verwaltung: Bescheid
Gericht: Urteil, Beschluss |
Die Einzelfallentscheidung kann zwangsweise durchgesetzt
(Exekution) werden, wenn ihr nicht
entsprochen wird.
Die niedrigere Norm muss jeweils durch die höhere
gedeckt sein.
Verfassungsgesetze, einfache Gesetze und Verordnungen sind
generelle
Normen, sie gelten für alle Menschen
gleichermaßen.
Bescheid, Urteil und Vollstreckung sind individuelle
Normen,
sie gelten nur für die in der Entscheidung
angeführten
Personen.
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