Den Kernbereich der Justiz bildet die Vollziehung der Gesetze
durch die Richter. Die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte muss
von wirtschaftlichen oder politischen Einflüssen frei sein.
Daher ist schon durch die Verfassung festgelegt, dass die Richter in
Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig sind.
Dass diese Unabhängigkeit kein persönliches
Privileg des Richters, sondern eine für die Prozessparteien
überaus wichtige Absicherung vor einer ungerechten
Entscheidung ist und wie sich diese Unabhängigkeit bei der
richterlichen Tätigkeit auswirkt, erfahren Sie in diesem
Kapitel.
Daneben erhalten Sie auch Antwort auf konkrete Fragen, wie zum
Beispiel:
- Wie wird man Richter?
- Sind Richter ganz unabhängig?
- Was ist ein Exekutionsrichter?
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Freitag, 17 März 2006 |
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In diesem Kapitel geht es um die Richter der ordentlichen Gerichte, nicht also um die Richter von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. |
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Samstag, 18 März 2006 |
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Welche Veraussetzungen man braucht, um Richter zu werden und wie die Ausbildung zum Richter verläuft. |
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Richter verschiedener Sparten |
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Sonntag, 19 März 2006 |
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Der Richterberuf ist überaus vielseitig. Auch in diesem Beruf kommt es zunehmend zu Spezialisierungen, die schon auf Grund der Fülle der gesetzlichen Bestimmungen unumgänglich ist. |
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