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von Werner Zinkl, Klaus Schröder und Wolfgang Swoboda PAR II - ein Gewinn?
Das Ergebnis liegt vor. BMJ und Standesvertretungen sind sich einig: Die von über 700 Kolleginnen und Kollegen in sechsmonatiger Erhebungstätigkeit erfassten Arbeitszeiten sind valide und werden ungekürzt den Planstellenberechnungen zu Grunde gelegt. Bei den Bezirks- und Landesgerichten fehlen ca. 180 RichterInnen, bei den Staatsanwaltschaften ca. 40 StaatsanwältInnen. Das Defizit bei den Oberlandesgerichten, bei der Generalprokuratur und beim OGH, wie auch die eklatante Unterbesetzung im Kanzlei-, Schreib- und Rechtspflegerdienst ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Kann die ziffernmäßige Bestimmung eines Defizits in absoluten Spar- und Krisenzeiten ein Gewinn sein?! Ein Rückblick: Jahrelang wurde um eine Neuerhebung 15 Jahre nach PAR I gerungen. Die Kolleginnen und Kollegen haben viel Zeit und Mühe in eine halbjährige flächen- und spartendeckende Aufschreibung ihres Arbeitseinsatzes investiert. Das BMJ hat ebenso investiert. Eine erhebliche 7stellige Summe für ein renommiertes Beratungsunternehmen und einen immensen Arbeitsaufwand der Projekt betreuenden Kollegen. Die Seriosität von Richtervereinigung und Gewerkschaft bei den jahrelang erhobenen Forderungen nach einer Planstellenverbesserung ist zu Tage getreten: Der auf Basis der überalterten PAR I errechnete Fehlbestand von 150 RichterInnen und 30 StaatsanwältInnen war zu kurz gegriffen. Die Argumentation der Standesvertretung, dass die zögerliche und vollkommen unzureichende Personalaufstockung und -verschiebung anlässlich der Vorverfahrensreform auch das Defizit im Personalbereich verlagert und verschärft, hat sich voll bestätigt. Die Realität ist klar zu Tage getreten, ihr ins Auge zu sehen, ist umso notwendiger, je knapper das Geld ist. Ein Ausblick: Die Politik schuldet in einem demokratischen Rechtsstaat der Bevölkerung einen funktionierenden Rechtsstaat. Dazu stellt sie in der Legislative Regeln auf und hat der Verwaltung die notwendigen budgetären Mittel für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Die Judikative schuldet der Bevölkerung den bestmöglichen persönlichen Einsatz ihrer Organe in Erfüllung der Gesetze. Durch PAR II wird deutlich, dass die Politik – auch – im Bereich Justiz in ein krasses Defizitspending geraten ist. Gesetzliche Vorgaben können mit dieser Dotierung nicht dauerhaft auf hohem Niveau und mit der erforderlichen Schnelligkeit erfüllt werden. Für die rechtsuchende Bevölkerung haben es RichterInnen und StaatsanwältInnen aufgrund ihres hohen Berufsethos auf sich genommen, dieses Defizit der Politik durch persönlichen Einsatz auszugleichen. Das ist Ausdruck unseres Berufsverständnisses und – schon zu lange – notwendig. Aber nicht in die subjektive Befindlichkeit unserer Berufsstände setzt die Grenze, sondern die durch PAR II objektiv gemessene dauerhafte Leistungsfähigkeit im Dienste des Rechtsstaates steht auf dem Spiel. Wenn PAR II hilft, dieses Defizit – das symptomatisch auch für die Leistungsfähigkeit der Beamten und Vertragsbediensteten in der Justiz ist – und die dringende Notwendigkeit, Gegenmaßnahmen einzuleiten, in der öffentlichen Meinung und in den Köpfen der politischen Entscheidungsträger zu etablieren, dann ist der erste Schritt getan. Die richtige Diagnose ist gestellt. Hilft das PAR II-Ergebnis aber auch, die Therapie zu definieren, nämlich leistungsgerechte Ausstattung der Justiz und Konzentration auf ihre Kernaufgaben zur Sicherung des Rechtsstaates für die rechtsuchende und sicherheitsbedürftige Bevölkerung, dann – und erst dann – ist PAR II ein echter Gewinn. Ein Handlungsbedarf: Auf die Bundesministerin für Justiz kommt nun die Nagelprobe zu, das Planstellendefizit bei den RichterInnen und StaatsanwältInnen rasch und zielsicher zu beseitigen und den Rechtsprechungsorganen auch im Bereich des Kanzlei- und Schreibdienstes ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bestimmend darf dabei nicht der Geldbedarf des Finanzministers sein. Dieser ist schrankenlos und demnach jedes Mittel zu seiner Befriedigung willkommen, selbst die populistische Berufung auf das Klischee der ineffizienten, lahmen und überteuerten Justiz. Wir werden die Justizministerin nach Kräften unterstützen. Hinhaltende Absichtserklärungen und Versprechungen sowie inhaltslose Verweise auf Rahmenbudgets und ausverhandelte Stellenpläne sind einem demokratischen Rechtsstaat ebenso wenig zumutbar wie der Kollegenschaft, die der Standesvertretung eine klar definierte Handlungsanweisung mit in die Verhandlungen gegeben hat. |