Zahlen und Faktenvon Gerhard Reissner
Die Redewendung “Zahlen und Fakten“ wird häufig dazu verwendet, um die Richtigkeit, ja die besondere Wahrhaftigkeit einer Aussage zu untermauern. Dabei entsteht - meistens durchaus beabsichtigt - der Eindruck, Zahlen sind besonders harte Fakten. Tatsächlich provoziert die bloße Argumentation mit Zahlen eine verkürzte Diskussion, die zu Manipulationen und vorschnellen Schlussfolgerungen einlädt. So sehr die Konstruktion von Indizes, Kennzahlen, Bezugsgrößen und anderen Formeln für die wissenschaftliche Betrachtung und Analyse sinnvoll ist, so problematisch ist die unreflektierte Verwendung dieser Hilfsmittel durch Laien in Politik und Medien. Zu oft bleiben die Zusammenhänge, die hinter den Zahlen stehen, aber auch die Besonderheiten Ihrer Gewinnung ausgespart, bleiben daher Fakten unberücksichtigt, die zusammen mit der Zahl eine seriöse Aussage erst ermöglichen. Die aus diversen Fakten konstruierte Zahl wird zum alleinigen Faktum. Auch in der Justiz stehen zunehmend ökonomische Gesichtspunkte im Vordergrund, betriebswirtschaftliche Kennzahlen werden konstruiert und steuern sowohl die Ressourcenverteilung als auch die Gestaltung der Verfahrensabläufe. Die Gerichtsbarkeit ist eingebettet in einen Wald von Zahlen und Statistiken, der Rechtsprechung wesensfremdes Benchmarking und diverse Rankings werden propagiert und stiften Verwirrungen. Vor kurzem publizierte der Europarat zum dritten Mal vergleichendes Zahlenmaterial über die Justizsysteme in den Staaten Europas. Vom Anteil der für die Justiz aufgewendeten Mittel am Gesamtbudget, über die Anzahl von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten pro Einwohner bis zur durchschnittlichen Dauer von Verfahren bestimmten Inhalts, wie Scheidungen, Anfechtung von Entlassungen oder Mordprozessen, reicht die Fülle des Zahlenmaterials. Deutlich wird in der Einleitung zwar darauf verwiesen, dass der Umgang mit diesen Daten Vorsicht erfordert. Es bedarf eingehender Analysen, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Rechtssysteme, sind die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten in den einzelnen Staaten, sind daher die Rahmenbedingungen, die auf die Justizsysteme einwirken und die ihr Aktionsfeld bestimmen. Nicht alle Politiker konnten jedoch der Verlockung widerstehen, diese Zahlen als Grundlage populistischer Aktionen bzw. Ankündigung von Aktionen zu missbrauchen, nicht alle Medien versagten es sich, Best-Off-Listen zu erstellen, Reihungen zu konstruieren und daraus Sensationen in Schlagzeilen zu bannen, wobei durchwegs die als negativ interpretierten Aspekte der eigenen Gerichtsbarkeit Kern der Berichtserstattung waren, jene Bereiche aber, in denen Elemente des eigene Justizsystems Vorbildcharakter haben könnten, meist unerwähnt blieben. In Frankreich und Portugal etwa glich die Berichterstattung und die darauf folgenden Reaktionen an Hysterie und politischer Agitation der Veröffentlichung der Pisa-Studie betreffend die Schulsysteme in Österreich. Auch die österreichische Justiz(-verwaltung) liebt ihre Zahlen. In wohl keinem anderen Land wird soviel an Zahlenmaterial gesammelt und ausgewertet wie in Österreich. Das historisch zur Auffindung und Evidenzhaltung von Akten vorgesehene Register wurde längst zur computerisierten Datenerzeugungsmaschine. Wohl nirgends sind die Tätigkeiten der Justiz in den einzelnen Verfahren so transparent wie in unserem Land. Auch hier besteht die Gefahr, dieses Zahlenmaterial als alleiniges Faktum anzusehen und die Zusammenhänge, die den Input für die Auswertungen liefern, zu übersehen. Obwohl Juristen ein gestörtes Verhältnis zur Rechenkunst nachgesagt wird, entspricht doch die Bezugnahme auf Zahlenmaterial ihrem gewohnten Muster einen komplexen Sachverhalt auf das Wesentliche zu reduzieren. In der Anwendung ist dann die Formel gleiche Zahl = gleiches Ergebnis leicht zu argumentieren. Leider wird dabei oft übersehen, welche fatalen Ausblendungen der komplexen Realität die Reduktion auf eine Zahl hat. Personalsenate könnten durch Computer ersetzt werden, gelte es nicht bei Geschäftsverteilungen, hinter BIS, PAR, PM-SAP und andere Statistiken zu blicken. Gleiches gilt für die Ressourcenverteilung. Der Appell, Zahlen und Statistiken nicht zum Maß aller Dinge zu machen, gilt aber auch uns einzelnen Richterinnen und Richtern selbst. Bereits in der Ausbildung wird auf die Kenntnis der Register und ihrer Auswertungen Wert gelegt, und das ist gut so. Fatal wäre es jedoch, wenn Register und Zahlenbilanzen Richtschnur richterlichen Handelns würden. Nicht Erledigungszahlen, sondern materielle Befriedigung des Rechtsgewährungsanspruches, das heißt rechtsrichtige und dem Artikel 6 der EMRK entsprechende Erledigung, sind anspruchsvolles Aufgabe der Richterinnen und Richter, nicht ökonomisch betriebswirtschaftliche Vorreiterrolle im europäischen Staatenvergleich, sondern optimale Bereitstellung der Ressourcen zur Gewährung des Rechtsfriedens ist Aufgabe des Staates.
|