Terrorismuspräventionsgesetz 2009 |
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Die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte haben zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2009) geändert wird (BMJ-L318.028/0001-II 1/2009) wir folgt Stellung genommen:
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst verweisen im Zusammenhang mit der geplanten Schaffung von weiteren neuen Tatbeständen (gegen die grundsätzlich keine Bedenken bestehen) einmal mehr auf die akute Personalnot in der Justiz hin. Wie zuletzt durch das Zweite Gewaltschutzgesetz werden der Justiz in Kenntnis der Tatsache, dass insgesamt 230 Richter und Staatsanwälten fehlen, zusätzliche Aufgaben übertragen. Wenn die Legislative mit der erforderlichen Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften die Schaffung einer wirksamen und effizienten gesetzlichen Grundlage für eine Terrorismusbekämpfung ernsthaft beabsichtigt, hat sie auch für eine ausreichende Personalvorsorge bei Staatsanwaltschaften und Gerichten vorzusorgen, widrigenfalls evident wird, dass es sich bloß um eine alibimäßige Ankündigungspolitik handelt. |