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Editorial 07-08/2010 PDF Drucken E-Mail
Und täglich grüßt...
von Gerhard Jarosch

Die Österreichischen StaatsanwältInnen wählten am 10. Juni einen neuen Vereinsvorstand - Wolfgang Swoboda und sein Team gaben die Fackel an die jüngere Generation weiter, die älteren Herausforderungen bleiben aber bestehen:

- Das Weisungsrecht: Nach wie vor wünscht sich kein Kenner des Strafrechtssystems eine/n persönlich unabhängige/n StaatsanwältIn, aber sehr wenige sind mit der obersten Spitze der Hierarchie zufrieden. Schon seit langem geht es nicht darum, dass parteipolitisch motivierte oder willkürliche Einzelentscheidungen der JustizministerInnen unseren Alltag oder auch nur die clamorosesten Fälle prägen würden. Aber der Anschein dieser Machtbefugnis, die starke Hand der Regierung in der Gerichtsbarkeit schadet dem Ansehen der Justiz und der Akzeptanz für ihre Entscheidungen. Mehr noch: Sie schadet der Politik. Viele Politiker haben bereits erkannt, dass sie von dieser Einflussmöglichkeit nichts haben, nur den Stallgeruch der kameralen Packelei.

- Das Personal: Der öffentliche Druck der letzten Monaten brachte die Regierung dazu, heuer wenigstens einen Teil des Bedarfs zu erfüllen und für die kommenden Jahre Verhandlungen versprochen. Das PAR-Ergebnis für die Staatsanwaltschaften liegt noch nicht vor, aber der bundesweite Trend ist bekannt, dass ein erheblicher Mehrbedarf (ähnlich dem der Landesgerichte) besteht. Hinzu kommen die gewaltigen Dimensionen einer Hand voll Ermittlungsverfahren, deren rasche und gründliche Abwicklung im Interesse des ganzen Landes liegt. Diese Monsterverfahren brauchen auf unserer Seite furchtlose Drachenbändiger, doch anders als im Märchen dürfen die keine Einzelgänger sein. Die Teams die wir für Hypo & Co. bilden, saugen jedoch an der Kapazität für alles andere.

- Die Reformen: Von den letzten Feinjustierungen des Strafprozessreformgesetzes über unzählige Details zur Einsparung und Optimierung bis hin zur geplanten Reform des strafprozessualen Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, es wird nicht langweilig. Schon seit langem ist die Reform keine außergewöhnliche, radikale Zäsur, sondern gewohnte Begleiterin des Alltags. Am schmalen Grat zwischen Freiheit und Gerechtigkeit werden wir uns weiterhin hinterfragen, verändern und manchmal auch neu erfinden müssen. Den Gipfel aber werden wir nie erreichen.

- Das Image: Die Ereignisse des letzten Jahres haben den StaatsanwältInnen schwer geschadet. Die öffentliche Meinung über uns

- und damit untrennbar verbunden über die Gerichtsbarkeit als Ganze - ist wenig wohlmeinend. Ja, wir haben Fehler gemacht, und wir lernen aus ihnen. Aber dem sensibleren Umgang mit der Immunität der Abgeordneten muss das bessere Gespräch mit den Medien folgen, denn manche der Vorwürfe waren überzogen, einige sogar schlichtweg falsch. Aber es liegt an uns, das Wirken der Justiz besser zu erklären, und nicht nur, wenn es um sie selbst geht. Wir brauchen eine professionellere Medienarbeit auf allen Ebenen, eine/n PressesprecherIn der Justiz  (neben denen der Justizministerin) wieder zu installieren, wäre dafür ein guter Anfang.

- Die Verwaltung: In allen Bereichen können wir mit teils geringem Aufwand Abläufe vereinfachen, Mehrgleisigkeiten zusammenlegen und Kosten einsparen. Hier will die Standesvertretung aktiv mitwirken, weil das eingesparte Geld für Wichtigeres (etwa mehr Planstellen) verwendet und Frustrationen (etwa wegen teils veralteter Software) vermieden werden können. Aber über diesen, wohl hunderten Detailänderungen schwebt die Vorstellung der Selbstverwaltung durch den Rat der Gerichtsbarkeit, der für unsere Freunde in der Richtervereinigung das wichtigste Ziel ist. Wir StaatsanwältInnen müssen uns auch dieser Diskussion stellen. Unsere gewählten StandesvertreterInnen sind dazu bereit.

 
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