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Editorial 09/2010 PDF Drucken E-Mail
Justizagenda – Worum es eigentlich geht!

von Manfred Herrnhofer 

Im aktuellen Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode ist in der Präambel an wenig prominenter Stelle folgender Satz nachzulesen: Die Stärkung der Justiz zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit gewährleistet den Rechtsstaat, der eine der tragenden Säulen unserer Republik bildet.

In ihrer Antrittsrede betonte die Bundesministerin für Justiz Mag. Bandion-Ortner, dass eine unabhängige Justiz die Visitenkarte eines Staates sei. Alle diese Feststellungen sind richtig. Diesen Feststellungen sollten Umsetzungen folgen. Wo aber bleiben die konkreten Umsetzungen. Während alle großen öffentlichen und privaten Organisationseinheiten (von der EU bis zum Einzelunternehmer) nicht nur ihre Ziele definieren, sondern auch konkrete Schritte zu ihrer Verwirklichung planen, fehlt es in der Justiz an einer solchen Agenda.

Schon in der Regierungserklärung halten die an späterer Stelle konkret angekündigten Maßnahmen dem Vergleich mit den programmatischen Ankündigungen nicht stand.

Da ist wohl die Rede von einem gemeinsamen Gehaltsschema für RichterInnen und StaatsanwältInnen, einer Modernisierung des Disziplinarrechts, einer sozialen Gerichtshilfe, dem Aufbau einer „starken”(!) Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie verschiedener Gesetzesvorhaben im materiellen und formellen Rechtsbestand, visionäre Vorhaben zu einer nachhaltigen Modernisierung der österreichischen Justiz, um sie strukturell zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu wappnen, fehlen oder sind mit einem „Sternchen“ versehen, d.h. stehen unter Budgetvorbehalt. Stattdessen werden weiterhin aus tagespolitischer Veranlassung auf Zuruf kleinere und größere gesetzliche Änderungen durchgewunken, werden neue rechtliche Möglichkeiten geschaffen, die nötigen Ressourcen aber nicht entsprechend aufgestockt. Gleichzeitig wird in immer exzessiverer Weise von einzelnen Politikern aller im Parlament vertretener Parteien versucht, die Justiz zu instrumentalisieren und wider besseres Wissen zu diskreditieren. Gerade die Themen mangelnde Unabhängigkeit und nicht genügende Effektivität werden scheinheilig vorgeworfen.

Die Ursachen für den Anschein mangelnder Unabhängigkeit der Staatsanwälte zu beseitigen bzw. die wesentlichsten Teile eines Beitrags zur Steigerung der Effektivität, nämlich Loslösung der Staatsanwaltschaft von einer politischen Weisungsspitze bzw. Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen, werden von der dafür verantwortlichen Politik aber nicht ergriffen. Man lenkt von eigenen Versäumnissen ab und propagiert das Opfer Justiz als Täter.

Aus Sicht der Standesvertretung sind folgende Punkte tatsächlich im Sinne von Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit und der Effektivität unverzichtbar:

- Einrichtung eines Rats der Gerichtsbarkeit:

Entgegen dem ganz überwiegenden EU-Standard leistet sich Österreich die mit den umfänglichsten Kompetenzen ausgestattete, somit mächtigste Justizministerin, wobei der Kardinalfehler bereits in deren Bestellung liegt.

Die realpolitisch existierende Kontrolle der ersten und zweiten Staatsgewalt durch die politischen Parteien wird durch die Besetzung der Ressortspitze des Justizministeriums auch auf die dritte Staatsgewalt ausgedehnt und somit das Prinzip der Gewaltenteilung de facto ausgehöhlt.

Erst wenn die Bestellung, der Karriereverlauf von RichterInnen und Staatsanwältinnen, die Budgethoheit und somit der Ressourceneinsatz durch ein gewähltes Richtergremium (allenfalls ergänzt durch funktionsmäßig ausgewiesene Experten) erfolgt, kann auch von einer strukturellen Unabhängigkeit der dritten Staatsgewalt gesprochen werden und ist der Verfassungsauftrag der Trennung der gleichrangig bestehenden Staatsgewalten erfüllt.

- Kein Weisungsrecht für Vertreter der anderen Staatsgewalten:

Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz ohne Ansehung der Person ist der Grundpfeiler für das Ansehen der Justiz, für die Stärkung des Rechtsempfindens und der Vorstellung, gerecht behandelt zu werden.

Der in der Bevölkerung laufende Diskussionsprozess über die bevorzugte Behandlung von Personen des öffentlichen Lebens in gegen sie laufenden Ermittlungsverfahren wird solange nicht auszumerzen sein, solange ein parteipolitisch besetztes Organ die bloße Möglichkeit der direkten oder indirekten Einflussnahme hat, weil bereits ein solcher Anschein schädlich wirkt.

- Optimierung des Parteienverkehrs:

Der bestehende Amtstag wäre umzugestalten und teilweise durch andere zeitgemäße Einrichtungen zu ersetzen. Jedes Gericht sollte mit einem Informations- und Servicezentrum ausgestattet werden, formularmäßig mittels Entscheidungsbaum gestaltete Eingaben aller Art sollten entweder per Internet abgesandt oder an Terminals im Gericht eingegeben werden können. Ein Onlinehilfsdienst und FAQ-Service wären einzurichten.

Verbesserung der dienstrechtlichen Rahmenbedingungen für Richter und Staatsanwälte, mit dem Ziel dauerhaft sicherzustellen, dass die jeweils geeignetsten Personen unter den für die Sache optimalen Arbeitsbedingungen zum Einsatz kommen: durch ein entsprechendes Gehaltssystem, Sabbatical, Altersteilzeit und (in gesetzlich determinierten Fällen) Herabsetzung der Auslastung auf 75% ..., Verbesserung des Regimes der Ersatzkräfte bei Ausfällen.

Alle diese Punkte würden tatsächlich der Sicherung der Unabhängigkeit und der Steigerung der Effektivität dienen und wurden im so genannten „Justizgipfel” auch angesprochen.

Die Politik hat Verhandlungen zum Thema „Rat der Gerichtsbarkeit” und „Änderung der Weisungsspitze” zugesagt. Getreu dem Motto „Distanz schafft Vertrauen” werden wir sie an ihrer Bereitschaft zu substantiellen Reformen zwecks Stärkung der Unabhängigkeit der dritten Staatsgewalt messen!

 
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