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Dublin II-Verordnung PDF Drucken E-Mail
Aussendung an die APA vom 1. Dezember 2010

Ablehnung des Ersuchens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die österreichische Bundesregierung, Abschiebungen von Asylsuchenden nach Griechenland allgemein auszusetzen

Heute haben

  • das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
  • die Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter
  • die Österreichische Liga für Menschenrechte
  • Amnesty International Österreich
  1. den Herrn Bundespräsidenten
  2. die Frau Präsidentin des Nationalrates
  3. den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Vizekanzler
  4. den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
  5. die Frau Bundesministerin für Inneres
  6. die Frau Bundesministerin für Justiz
  7. den Herrn Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs
  8. den Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs
  9. die Frau Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und
  10. den Herrn Präsidenten des Asylgerichtshofs

über ihre Besorgnis in Kenntnis gesetzt, dass die österreichische Bundesregierung dem an alle Europaratsstaaten gerichteten Ersuchen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der Aufforderung des UN-Sonderberichterstatters über Folter und der Empfehlung des Menschenrechtsbeirats beim Bundesministerium für Inneres bisher nicht nachgekommen ist, Abschiebungen von Asylwerberinnen und Asylwerbern nach Griechenland in Vollziehung der „Dublin II-Verordnung“ der Europäischen Union allgemein vorläufig auszusetzen und den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechende Asylverfahren selbst durchzuführen.

Hintergrund des Ersuchens des EGMR ist, dass dieser in bei ihm anhängigen Verfahren zur Überzeugung gelangt ist, dass Griechenland aufgrund unzureichender behördlicher Strukturen und fehlender Ressourcen derzeit nicht in der Lage ist, den Anforderungen der GFK und der EMRK entsprechende Asylverfahren durchzuführen und Asyl suchenden Personen eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung zuteil werden zu lassen.

In seiner Funktion als UN-Sonderberichterstatter über Folter hat Manfred Nowak im vergangenen Oktober nach einer Mission in Griechenland von durchwegs menschenunwürdigen Zuständen in Anhaltelagern bzw. von völlig überforderten griechischen Asylbehörden berichtet. Die logistische Überforderung hat neben Gewaltexzessen in Anhaltezentren auch zur Folge, dass kein Zugang zum Recht mehr gewährleistet ist und die Behörden nicht in der Lage sind, ihre Zusagen auf Übernahme der Versorgung von Asylsuchenden einzuhalten. Diese Einschätzung teilen auch UNHCR und CPT (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter) sowie eine Reihe internationaler nicht-staatlicher Organisationen.

Die genannten Institutionen ersuchen daher die österreichische Bundesregierung, umgehend dem Ersuchen des EGMR (so wie andere Europaratsstaaten auch) zu folgen und von allen Abschiebungen nach Griechenland aufgrund der Dublin II-Verordnung Abstand zu nehmen, um die Menschenrechte der Betroffenen zu wahren und einen menschenrechtlichen Reputationsverlust Österreichs abzuwenden.


Rückfragehinweise:

ao. Univ.Prof. Dr. Hannes TRETTER
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM)
Tel. +43 (0)1 4277 27422 (Sekretariat 27420)
Mobil +43 (0)676 707 33 51
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Mag. Heinz PATZELT
Amnesty International Österreich
Mobil +43 (0)664 269 68 00
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Dr. Barbara HELIGE
Österreichische Liga für Menschenrechte
Tel. +43 (0)1 523 63 17
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