Mitglieder Login






Passwort vergessen?

Maßnahmen aufgrund der Personalsituation in der österreichischen Justiz PDF Drucken E-Mail

Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD und der Verein österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben heute in einer Presseaussendung Maßnahmen angekündigt, da die politisch Verantwortlichen die Lage der prekären Planstellensituation verkennen.

Sehr geehrte Frau Redakteurin, sehr geehrter Herr Redakteur,

die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte haben am 14. 1. 2010 mit der Frau Bundesministerin für Justiz Verhandlungen über die Behebung der drückenden Personalnot bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften geführt. Dabei wurde das Ergebnis der Untersuchung eines unabhängigen Wirtschaftsberatungsunternehmens (PAR II), das einen aktuellen Fehlbestand von 230 Richtern und Staatsanwälten ergab, übereinstimmend anerkannt. Zusätzlich fehlen zumindest 200 Kanzleibedienstete und Schreibkräfte. Die Frau Bundesministerin für Justiz berichtete, dass es gelungen sei, eine Zusage des Bundesministers für Finanzen zur Aufstockung des Justizbudgets zur Bearbeitung der anhängigen komplexen Wirtschaftsstrafsachen zu erwirken, sodass zusätzlich 35 Planstellen für Staatsanwälte und Kanzleipersonal im Laufe des Jahres 2010 zur Verfügung stehen. Dies habe mit dem allgemeinen Bedarf an Planstellen im Justizressort laut PAR II nichts zu tun. Trotz ihrer Bemühungen lägen keine Zusagen des Bundeskanzlers, des Bundesministers für Finanzen und der Beamtenministerin zur Aufstockung von Planstellen zur Abdeckung des eklatanten Fehlbestandes vor. 
Mehrfache Warnungen der Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte, dass in einem solchen Fall die zügige Abwicklung der anhängigen Verfahren nicht in der von der Bevölkerung und den Medien verlangten Weise gewährleistet werden kann, hat die Politik bislang völlig ignoriert. Um langfristig die Rechtsprechung in ihrer bisherigen Qualität und damit den Wirtschaftsstandort zu sichern, sehen sich die Standesvertretungen gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen.
In einem ersten Schritt wurden verhandlungsfreie Wochen beschlossen. Das bedeutet, dass zur notwendigen sorgfältigen Prüfung jeder einzelnen Entscheidung eine Woche pro Monat keine Verhandlungen stattfinden werden.
Bundeskanzler Faymann, Finanzminister Pröll und Beamtenministerin Heinisch-Hosek werden aufgefordert, die von der Justizministerin Bandion-Ortner und den Standesvertretungen dringend eingeforderten, fehlenden Planstellen, insbesondere bei den Gerichten, zur Verfügung zu stellen.

Mag. Werner Zinkl, Dr. Klaus Schröder, Dr. Wolfgang Swoboda

 
< zurück   weiter >