Alles JU§TIZ?von Charlotte Schillhammer
Links oben ein zarter grauer Adler, quer darüber, von links nach rechts, ein in Rot gehaltener Schriftzug: „JU§TIZ“. Eine Nachricht des Bundesministeriums für (!) Justiz, ein Urteil eines Bezirks- oder Landesgerichts, ein Bescheid des Präsidenten eines Oberlandesgerichts, eine letztinstanzliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Alles JU§TIZ? Halt! War da nicht noch etwas? Die Gewaltenteilung ist unbestreitbar eines der obersten Prinzipien eines jeden modernen Rechtsstaats. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung unterschieden. Seinen Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung unter anderem in den staatstheoretischen Schriften von Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richten. Bei der Gewaltenteilung geht es um die Aufteilung der Macht im Staat, ganz im Sinn von „Checks and Balances“, nachzulesen in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Jahr 1776. Zweck der Aufteilung der Macht ist deren Begrenzung zur Sicherung von Freiheit und Gleichheit jeder und jedes Einzelnen in einem bestimmten Rahmen. Reicht es im Hinblick darauf nicht, wenn auf einem freien Platz neben oder unter dem Adler mit dem Schriftzug „JU§TIZ“ etwa „Bundesministerium für Justiz“, „Handelsgericht Wien“, „Bezirksgericht Innsbruck“ und so fort beigefügt wird? Ist dem Prinzip der Gewaltenteilung damit nicht ohnedies Genüge getan? Wollen wir da noch weiter kleinlich sein? Ja, wir wollen kleinlich sein, wenn es um die Gewaltenteilung, wenn es um die Unterscheidung von Vollziehung und Rechtsprechung geht, und zwar auf Punkt und Beistrich. Da kommt es auf jede Nuance an. Ein einheitliches Logo kehrt unabhängig von Beifügungen die Gewaltenteilung jedenfalls optisch unter den Teppich oder relativiert sie zumindest. Dabei gehört die Gewaltenteilung in jedem noch so geringfügig erscheinenden Punkt und unter allen Umständen kompromisslos, jedenfalls aber auch augenfällig hervorgehoben. Der nahezu einmütige Protest der Kolleginnen und Kollegen landauf und landab ist vehement wie sonst kaum. Das zeigt, dass dieses Thema an den Grundfesten des in der Ethikerklärung dargelegten, beruflichen Selbstverständnisses der Kolleginnen und Kollegen, der Vertreterinnen und Vertreter der Rechtsprechung rührt. Ein einheitliches Logo als erster Blickfang, insbesondere der Schriftzug „JU§TIZ“ für Vollziehung und Rechtsprechung gleicher Maßen ist - völlig unabhängig von jeglichen Beifügungen - von einer nicht zu unterschätzenden, überaus hohen symbolischen Aussagekraft: Alles JU§TIZ! Alles gleich! Genau dieser Eindruck aber ist es, der unter keinen Umständen entstehen darf. Das Vertrauen der Bevölkerung in eine unabhängig handelnde Rechtsprechung trägt sehr wesentlich zu deren notwendigen Akzeptanz bei. Zweifellos wird ein diesbezügliches Misstrauen nicht allein durch ein einheitliches Logo geschürt. Ein zum Misstrauen beitragender Mosaikstein ist es aber allemal. In letzter Zeit waren Vollziehung und Gerichtsbarkeit verstärkt Angriffen ausgesetzt, nicht zuletzt wohl auch wegen eines gewissen Anscheins von Beeinflussung im Rahmen bestehender Schnittstellen von Vollziehung/Parteipolitik einerseits und Gerichtsbarkeit andererseits. Mit einem solchen Anschein ist im Ergebnis aber niemandem gedient. Gerade deswegen endete der Justizgipfel höchster Vertreter der Regierung mit den Spitzen der Standesvertretung Ende August des vergangenen Jahres unter anderem mit dem Auftrag, gemäß dem europäischen Standard einen Rat der Gerichtsbarkeit zu diskutieren, ein mehrheitlich aus gewählten Richterinnen und Richtern bestehendes Gremium mit Budget- und Personalhoheit. Da sollten wir uns mit Dingen wie einem einheitlichen Logo für Vollziehung und Rechtsprechung eigentlich nicht mehr aufhalten müssen. |