Die Gerichtspraxis Nach Ablegung der Matura und Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums (Jusstudium) hat jeder Absolvent Anspruch auf die Zulassung zur Gerichtspraxis als Rechtspraktikant. Für neun Monate steht der Rechtspraktikant in einem Ausbildungsverhältnis, in dem er den Gerichtbetrieb kennenlernen soll. Der Praktikant wird in verschiedenen Gerichtsabteilungen zu konzeptiven Arbeiten und als Schriftführer eingesetzt. Nach neun Monaten Gerichtspraxis kann sich der Jurist um die Planstelle eines Richteramtsanwärters bewerben. Die fachliche und persönliche Eignung des Aufnahmewerbers werden eingehend geprüft. Von jedem Ausbildungsrichter wird eine ausführliche Beschreibung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen des Praktikanten erstattet. Nach schriftlichen und mündlichen Aufnahmeprüfungen und einer psychologischen Eignungsuntersuchung erfolgt die Ernennung zum Richteramtsanwärter durch den Bundesminister für Justiz auf Vorschlag des Präsidenten des Oberlandesgerichtes. Der richterliche Vorbereitungsdienst Hinter diesem altmodisch anmutenden Begriff verbergen sich die vier Jahre der Ausbildungszeit zum Richter. Der Richteramtsanwärter durchläuft verschiedene Stationen bei verschiedenen Gerichten, der Staatsanwaltschaft und beim Rechtsanwalt oder Notar, daneben besucht er verschiedene Seminare und Kurse, um das Fachwissen aber auch die persönlichen Fähigkeiten im Umgang mit den Menschen zu schulen. Verhandlungs- und Vernehmungstechnik, Zeitmanagement und der Umgang mit schwierigen Menschen müssen erlernt werden. Die Richteramtsprüfung Am Ende der Ausbildungszeit steht die Richteramtsprüfung, die schriftlich und mündlich vor einer Prüfungskommission abzulegen ist. Nach bestandener Prüfung und der vierjährigen Praxiszeit bewirbt sich der Richteramtsanwärter auf eine freie Richterplanstelle. Die Ernennung zum Richter Die Ernennung zum Richter auf Grund von (nicht bindenden) Vorschlägen richterlicher Personalsenate wird durch den Bundespräsidenten vorgenommen, der dieses Recht für die meisten Richterplanstellen an den Bundesminister für Justiz übertragen hat. |