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Richter und Richterinnen gegen Schnellschuss bei Gesetzesbeschwerde PDF Drucken E-Mail
Trotz wiederholter Warnungen der richterlichen Standesvertretung und des Obersten Gerichtshofes und einer mehrfach geäußerten ablehnenden Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz plant der Verfassungsausschuss des Parlamentes noch schnell vor der Nationalratswahl die Einführung einer Gesetzesbeschwerde auf Antrag einer Verfahrenspartei im Zivil- und Strafverfahren, die sich direkt an den Verfassungsgerichtshof richtet.

Ein Begutachtungsverfahren, wie es bei einer derart grundlegenden Änderung des österreichischen Rechtssystems selbstverständlich sein sollte, wird einem kurzfristigen politischen Scheinerfolg geopfert. Die Österreichischen RichterInnen begrüßen grundsätzlich die Einführung einer jedem Bürger zustehende Individualbeschwerde gegen ein vermeintlich verfassungswidriges Justizgesetz. Dieses subjektive Recht sollte nach Ansicht der RichterInnen aber durch einen Antrag der Prozesspartei auf Gesetzesprüfung im Zivil- oder Strafverfahren ermöglicht werden. Wenn das Gericht das anzuwendende Gesetz für verfassungsrechtlich bedenklich hält, sollte es verpflichtet sein, den Antrag dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Damit könnten massive Verfahrensverzögerungen und eine Kostenexplosion für den Bürger vermieden werden. Diese Konsequenz bedenkt der Verfassungsausschuss in seinem Initiativantrag überhaupt nicht.

Die RichterInnen appellieren an das Parlament, diese Verfassungsänderung neu zu planen, einem breiten Begutachtungsverfahren zu unterziehen und nicht im Hinblick auf das bevorstehende Ende der Legislaturperiode einen unüberlegten Schnellschuss zu machen.

Werner Zinkl, Präsident

Klaus Schröder, Vorsitzender

 
 
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