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Presseaussendung zur Gesetzesbeschwerde PDF Drucken E-Mail

Gesetzesbeschwerde: Richter warnen vor Verfahrensverzögerungen und Kostenexplosion

Gegen den erklärten Widerstand der richterlichen Standesvertretung, des Obersten Gerichtshofs und teilweise auch der Justizsprecher plant der Verfassungsausschuss des Nationalrates in seiner Sitzung am 06. Mai 2013 die Einführung der sogenannten Gesetzesbeschwerde noch in dieser Legislaturperiode.

Bereits derzeit wird die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, die im konkreten Verfahren angewendet werden, aufgrund von Anträgen der Gerichte vom Verfassungsgerichtshof überprüft. Nunmehr soll zusätzlich jede Partei eines Zivil- und Strafverfahrens die Möglichkeit erhalten, solche Gesetze beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Eine derartige Gesetzesbeschwerde würde zu enormen Verfahrensverlängerungen führen und die Kosten von Gerichtsverfahren für den Bürger explodieren lassen. Die europäische Spitzenstellung der österreichischen Justiz betreffend Verfahrensdauer wird dadurch nachhaltig beeinträchtigt.

Die Verfahren beim ohnehin ständig überlasteten Verfassungsgerichtshof dauern jetzt schon unvertretbar lange und er wäre weder personell noch organisatorisch in der Lage, diese Flut an zusätzlichen Verfahren in rechtsstaatlich vertretbarer Zeit zu bewältigen.

Die österreichischen Richterinnen und Richter lehnen daher diese Pläne zur Gänze ab.

 
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