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Geschrieben von Dr. Barbara Helige
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Gerichtsorganisation neu?
Jetzt liegen sie auf dem Tisch, die Pläne des Herrn Bundesminister für Justiz für eine Neuorganisation der Gerichtsbarkeit. Als Ort der Präsentation wurde der Verfassungskonvent gewählt, der allerdings mit der Gerichtsorganisation nur ganz am Rande befasst ist. In der Justizpolitik aber birgt der Vorschlag, eine durchgehend dreistufige Gerichtsorganisation mit 62 Eingangsgerichten, vier Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof einzurichten, ausreichend Sprengstoff. Es würde sich dabei um eine Änderung handeln, die sehr sehr viele Richterinnen und Richter betrifft. Auch wenn die Standesvertretung sich schon längere Zeit auch in Arbeitskreisen mit der Gerichtsorganisation befasst, ist eine abschließende Willensbildung noch nicht erfolgt. Das liegt wohl an der Komplexität der Materie und an den vielen Vor- und Nachteilen, die gegeneinander abgewogen sein wollen.
Einige für die Richterschaft wesentliche Grundsätze haben wir allerdings beim Konventshearing bereits deponiert: - Eine Reform um ihrer selbst willen kommt nicht in Frage. Derartige Umwälzungen sind nur zu rechtfertigen, wenn sie für die rechtsuchende Bevölkerung Vorteile bringen.
- Die vom Bundesministerium für Justiz vorgeschlagenen 62 Eingangsgerichte österreichweit entsprechen nicht diesen Bedürfnissen, sondern orientieren sich rein an der Gerichtsgröße und nehmen auf die regionalen Bedürfnisse keine Rücksicht.
- Die Einrichtung von lediglich vier Oberlandesgerichten als Rechtsmittelgerichte dient nicht der Vereinheitlichung der Rechtsprechung (beim Oberlandesgericht Wien gäbe es vermutlich 30 Zivilsenate) und scheint lediglich betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu folgen, die aber ihrerseits umfassend in Frage zu stellen sind.
Sicher ist, dass eine derartige Reform keinesfalls übers Knie gebrochen werden darf und einer Diskussion unter Einbeziehung der richterlichen Vertretung bedarf. Unsere Haltung zur Frage der dreistufigen Gerichtsorganisation wird aber letztlich davon abhängen, inwieweit ein überzeugendes Modell erarbeitet wird, das die zweifelsohne hohen Kosten und Reibungsverluste im Zuge der Organisationsänderung vermeidet und Nachteile des vierstufigen Aufbaus nicht durch neue Nachteile ersetzt. |