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Editorial 01/2005 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Manfred Herrnhofer   

Reden wir darüber!

Einer der unzähligen, aber gewiss wohl essentiellsten Charaktereigenschaften für die erfolgreiche Ausübung des Richteramts stellt die Kommunikationsfähigkeit dar.

Reüssieren kann a la longue nur, wer in der Lage ist, die meist komplexen, das wahre Konfliktpotential verschleiernden Parteienanliegen so zu analysieren und in der mündlichen Verhandlung (en face) auf den Punkt zu bringen, dass er (sie) die Streitparteien zu überzeugen (nicht überreden) vermag, konstruktiven Lösungsvorschlägen, die für beide Seiten ein Abgehen von ihrem Prozessstandpunkt bedeuten, zuzustimmen.

Wo derartige Lösungen scheitern, wird die schriftliche Ausdrucksfähigkeit des Entscheidungsorgans nachgefragt. Diese verbale und skriptive Kommunikationsfähigkeit ist nur zum Teil erlernbar, setzt aber als Minimalerfordernis ein offenes, im positivsten Sinne neugieriges und maximal philanthropisches Weltbild voraus.

Die jüngsten Erkenntnisse der PISA-Studie zeigen, dass das Schreiben und das Lesen so mancher ihr Fach ist nicht gewesen.

Jetzt mag man angesichts der Segnungen der Informationstechnologie vermeintlich doch davon ausgehen, dass unser (richterlicher) Nachwuchs dank Mobiltelefonie in Wort und Bild, PC und Internet doch mit Gott und der ganzen Welt zu kommunizieren im Stande ist. Allein die Ausbildungsrealität offenbart gerade im persönlichen Gespräch und bei der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit zum Teil eklatante Mängel.
Unser aller großes Anliegen muss es daher sein, durch fundierte und gezielte Ausbildung, vor allem aber durch geschärftes Problembewusstsein für die "essential elements" im Rahmen der Auswahlkriterien für den bestmöglichen richterlichen Nachwuchs zu sorgen.

Wie Kommunikation ins Gegenteil verkehrt werden kann, zeigen uns die zahlreichen Medien- und NLP-Seminare: Dabei geht es vor allem darum, bestmöglich am Gesprächspartner vorbei zu reden, um ihm die eigene Meinung aufzuzwingen - geradezu die Perversion des Begriffs Dialog!
Paul Watzlawick hat die These aufgestellt, dass man nicht "nicht kommunizieren" kann. Im Bundesministerium für Justiz setzen manche offenbar alles daran, diese Überlegung zu entkräften. Vordergründige Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, gleichzeitig aber eifrig an Reformplänen zu basteln, ohne die Standesvertretung zu einem Zeitpunkt einzubinden, wo es tatsächlich noch möglich ist, Ideen einzubringen und nicht bloß mit einer Entscheidungsfrage konfrontiert zu werden, ist keine Dialogbereitschaft.

Beispiele aus der Vergangenheit gibt es in Hülle und Fülle, sei es PAR, Institutionalisierung der Standesvertretung oder Gerichtsorganisationsreform. Aber auch die jüngsten Ereignisse rund um die Planstellendiskussion und neuerlich Gerichtsorganisationsreform (Stichwort: Recht, aber billig!) deuten in diese Richtung.

Mein Appell ergeht vor allem an die Frau Bundesministerin für Justiz: Nutzen Sie die Chance der Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch bestmögliche Information, nur so vermeiden Sie Unsicherheit und Frustration, nur so sichern Sie Leistungsbereitschaft und Korpsgeist.

Wir Richterinnen und Richter sind jedenfalls in den Fragen der Planstellenbewirtschaftung, der Gerichtsorganisations- und Gehaltsreform zur optimalen Kommunikation nach innen und außen aufgefordert: In der Kollegenschaft zur Vermittlung der jeweiligen Absichten (und Hintergedanken) der beabsichtigten Reformvorhaben, breiter Diskussion und möglichst einhelliger Willensbildung, nach außen zur Aufklärung der Rechtsschutz suchenden Bevölkerung über die (vor allem "gendermäßigen") Auswirkungen für jede einzelne Staatsbürgerin, für jeden einzelnen Staatsbürger.

Für konstruktive Gespräche waren und sind wir immer bereit - reden wir darüber!

 
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