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Editorial 01/1999 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Zukunftsperspektiven

Nachdem Josef Klingler leider als Präsident der österreichischen Richter nicht mehr zur Verfügung stehen wollte, sei ihm vorweg auch vor diesem Forum Dank gesagt für seinen leidenschaftlichen Einsatz für die Standesvertretung. Diesen kann nur jemand, der das sechs Jahre mitverfolgt hat, richtig einschätzen. Auch inhaltlich standen immer die wichtigsten Vereinsziele der Vereinigung der österreichischen Richter im Mittelpunkt seiner Anstrengungen, was dem Ansehen der Gerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit überaus dienlich war und wofür Josef Klingler in der politischen und medialen Offentlichkeit hochgeschätzt wird. Hier sei besonders jener Themenkreis genannt, der in der Satzung an prominenter Stelle genannt ist, nämlich die Hebung und Förderung der Rechtspflege und der Rechtsstaatlichkeit Österreichs, sowie die Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit.

Diese aus der Satzung zitierten Passagen finden ihren Ausdruck in den konkreten standespolitischen Vorhaben, die auch in Zukunft im Zentrum unserer Bemühungen stehen müssen. Dabei möchte ich als ein besonders wichtiges Projekt die abschließende Meinungsbildung zur StPO-Reform nennen. Bei diesem Gesetz ist die Frage der Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit von symbolhafter Bedeutung. In gewissen Bereichen, so etwa im Innenressort gibt es nicht nur bei diesem Gesetz erkennbare Bemühungen, möglichst wenig gerichtliche, aber auch staatsanwaltliche Kontroll- bzw. Leitungsbefugnisse zuzulassen. Rechtsstaatliche Prinzipien, die eine effiziente Kontrolle bzw. Bewahrung der Grundrechte gewährleisten können, werden dort als Gefährdung für allfällige Fahndungserfolge angesehen und daher abgelehnt. Hier darf die Richtervereinigung als Stimme der dritten Gewalt nicht schweigen. Allerdings wird es, um jenen Prinzipien zum Durchbruch zu verhelfen, auch notwendig sein, das staatsanwaltschaftliche Organisationsrecht strukturell zu verändern. Erst dann wären die Staatsanwälte in der Lage, dem europäischen Standard entsprechend, ihre Befugnisse unabhängig von jeder politischen Einflußnahme wahrzunehmen. Die Richterschaft muß nicht nur interessiert sein, daß das staatsanwaltschaftliche Weisungsrecht reformiert wird, sondem sie muß zur Hebung des Ansehens der Gerichtsbarkeit dies laut und deutlich fordem. Sollte hier ein Fortschritt nicht erzielbar sein, wird - das ist meine persönliche Auffassung - die Verlagerung von Kompetenzen weg von den unabhängigen Gerichten nicht ohne weiteres hinzunehmen sein.

Aber auch in anderen Bereichen bedarf es der Wachsamkeit und Initiative der Vereinigung der österreichischen Richter. Richtig ist, daß die richterliche Unabhängigkeit derzeit nicht im direkten Schußfeld der Politik steht. Das heißt, es gibt keine Kräfte, die die Unabhängigkeit der Gerichte lauthals in Frage stellen. Es gibt aber andere Möglichkeiten, dieser unbeeinflußbaren Institution auszuweichen oder Einfluß zu entziehen. Mit Besorgnis ist in diesem Bereich die NICHT-Entwicklung einer echten Verwaltungsgerichtsbarkeit zu nennen, das besonders in Verbindung mit den Versuchen, die UVS als den ordentlichen Gerichten gleichwertig in der öffentlichen Diskussion zu positionieren. Diesen Gremien fehlt es - wie man in Wien sieht - teilweise an wesentlichen inhaltlichen Kriterien der Unabhängigkeit, ganz zu schweigen von mehr oder weniger offensichtlichen Versuchen, die Mitglieder unter Druck zu setzen. Das bisherige Scheitern der echten Verwaltungsgerichtsbarkeit beruht wohl nicht nur auf finanziellen Überlegungen, sondem birgt auch die Gefahr für die Exekutive in sich, an Einfluß zu verlieren. Hierin ist sicher eine gewisse Skepsis mitbegründet. Die hier erkennbaren politischen Tendenzen sind nicht irrelevant für uns in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ganz im Gegenteil verlangen sie der Vereinigung der österreichischen Richter deutliche Positionierungen ab. Auch das Auslagern von gerichtlichen Kompetenzen und die Einrichtung einer Vielzahl von weisungsfreien Kommissionen nach Art. 133 B- VG, denen durchaus auch "civil rights" anvertraut werden, sind von der Tendenz her bedenkliche Maßnahmen. Auch hier besteht der Verdacht, daß manche von ihnen der Umgehung der wirklich unabhängigen Gerichte dienen.

Ein anderes Projekt, jenes der Institutionalisierung der Standesvertretung harrt seiner Finalisierung. Die Vorbereitungsarbeiten sind abgeschlossen, jetzt gilt es, die politischen Rahmenbedingungen zu erzeugen, die es ermöglichen, unsere Vorstellungen in ein Gesetz zu gießen. Auch dieses Projekt dient der Stärkung der dritten Gewalt. Ich erinnere daran, daß Ausgangspunkt unserer Überlegungen zur Institutionalisierung nicht zuletzt der Umstand war, daß die Gerichtsbarkeit als dritte Gewalt nicht durch das Exekutivorgan Justizminister vertreten wird, ihrerseits aber keine Möglichkeit hat, sich im gesellschaftspolitischen Kontext zu äußern. Wenn hier jemand spricht, muß es die Gesamtheit der Richterschaft sein, der aber ein institutioneller Rahmen zu geben ist.

Noch ein drittes wichtiges Ziel - in der Satzung ebenfalls verankert - soll im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen: Die Gewährleistung von Rahmenbedingungen durch die Justizverwaltung, die eine zügige und den Erfordernissen der Rechtsprechung entsprechende Arbeitsorganisation ermöglichten. Hier ist in den letzten Jahren einiges geschehen, besonders die Personalsituation bei Richtern und Staatsanwälten hat sich aufgrund des ständigen Einsatzes der Standesvertretung stark verbessert. Im Bereich der Infrastruktur bleibt aber noch viel zu tun. Voraussetzung für eine funktionierende Justiz ist nun einmal eine ausreichende Ausstattung mit gut ausgebildeten nichtrichterlichen Kräften. Hinzukommen muß eine Büroorganisation und eine Registerführung, die den modernen Bedürfnissen Rechnung trägt.

Nicht zuletzt benötigt die Gerichtsbarkeit eine Justizverwaltung, die diese Notwendigkeiten mitträgt und die Anliegen zu ihren macht. Nicht umsonst sind es Richter - und zunehmend Richterinnen - die diese Organisationsfunktionen wahrnehmen. Hier ist z. B. unverzichtbar, die durch ADV zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in den Dienst der Bevölkerung zu stellen. Ein Beispiel: Gebraucht wird nicht eine Justizverwaltung, die vor lauter Begeisterung über die technischen Möglichkeiten der Dienstaufsicht und Statistik unzählige unnötige Daten auswertet, die von den Kanzieikräften vorher mit viel Mühe und Zeitaufwand eingegeben werden. Auch die nichtrichterlichen Mitarbeiter, ebenso wie die Richter selbst, müssen für die wichtigen Dinge frei sein, wenn schon die Aufstockung des Personals schwierig zu erreichen ist.

Last but not least, ohne daß jene Themen, die ich nicht erwähnt habe, von unseren Bemühungen ausgespart bleiben sollen: Schwerpunkt unserer Arbeit muß - wie schon in den Perioden zuvor - die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit nach innen und nach außen sein. Dabei wäre es verfehlt, Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich als Medienarbeit mißzuverstehen. Ganz im Gegenteil geht es um die Gesamtdarstellung der Gerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit. Das heißt, auch durch jede einzelne Prozeßführung eines unserer Kollegen wird der Öffentlichkeit (und sei es nur den Prozeßbeteiligten) ein Bild vermittelt, das in seiner Breitenwirkung nicht zu unterschätzen ist. Ebenso wie Gesetze die keiner versteht, das Bild der Justiz beschädigen, kann das bei Gerichten, die man nicht anrufen kann, weil keiner abhebt, der Fall sein. Wenn auch manche der Maßnahmen, die ich genannt habe, nicht in das typische Aufgabengebiet der Richtervereinigung fallen, so gebe ich doch zu bedenken, daß auch Versagen der Justizverwaltung in letzter Konsquenz den Gerichten und damit den Richtern zugerechnet wird. Schon aus diesem Grund gilt es auch darauf ein Augenmerk zu richten.

Es war jetzt nicht von Aus- und Fortbildungsschwerpunkten, von Gesetzesinitiativen und vielen weiteren Themen die Rede. Sie werden zu dem dicht gedrängten, bereits genannten Programm hinzukommen, sodaß Arbeitsmangel nicht zu befürchten ist. Noch einmal seien alle diejenigen, die Ideen, Arbeitskraft oder beides einbringen wollen, eingeladen mitzuarbeiten. Jede Standesvertretung braucht die Unterstützung der gesamten Kollegenschaft, nur so kann sie erfolgreich sein.

 
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