Genug Kontrolle Wenn diese Zeilen geschrieben werden, ist die Bildung einer Regierung noch nicht absehbar, angelobt wird sie auch bei Erscheinen der Jännernummer wohl noch nicht sein. Nach dem schlechten Wahlergebnis geloben SPÖ und ÖVP Besserung, der Ruf nach einer "großen Koalition neu" wird laut. Programme werden erarbeitet, Vorschläge erstattet. Inmitten dieser Vorschläge ein Ruf der ÖVP-Volksanwältin Korosec: "Justiz braucht Kontrolle von außen durch den Bürger", am besten repräsentiert durch die Volksanwaltschaft. Begründet wird dieser Vorschlag mit über 4000 (!) Beschwerden, die die Justiz beträfen und um die man sich kümmern müsse. Es sei unerträglich, wenn ein derart wichtiger Bereich des Staates der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft entzogen sei. Daher soll ein außenstehendes Organ das Recht bekommen, an den Obersten Gerichtshof mit der Anregung heranzutreten, neuerlich in einer Zivil- oder Strafrechtssache zu entscheiden.
Ohne noch auf die verfassungsrechtliche und staatspolitische Dimension dieser Vorschläge einzugehen, bedarf es einiger Richtigstellungen. Tatsächlich weist der Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 1998 insgesamt 465 Beschwerden aus, von denen lediglich 43 % jenen Bereich betreffen, die als Rechtsprechung der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft entzogen sind. Ein hoher Anteil betrifft das Familienrecht. Schon aus diesem Umstand ist erkennbar, dass sichtlich ein hoher Grad an Betroffenheit meist auslösendes Moment für die Beschwerde ist. Es darf nicht verwundern, wenn Menschen, deren Familie zerbricht, und die durch den Prozessverlust in ihrem wichtigsten Lebensbereich getroffen sind, versuchen, wo immer Abhilfe zu schaffen. Aus den Beschwerden aber darauf zu schließen, dass sie auch berechtigt sind, ist keinesfalls zulässig. Trotzdem sollte man Kritik nie unter den Tisch kehren. Obwohl die Imageumfrage anlässlich der Richterwoche eine rundum positive Einschätzung der Tätigkeit der Richterinnen und Richter ergab, ist nichts so gut, dass man es nicht verbessern könnte. Wenn es Menschen gibt, die sich den Gerichten hilflos ausgeliefert fühlen, so kann dem entgegengewirkt werden. Es ist Aufgabe der Richterschaft, ihre Tätigkeit, besonders die Urteilsfindung, sei es mündlich oder schriftlich in einer Form transparent zu machen, die keine Überforderung der Parteien darstellt. Die Vermeidung eines Berufsjargons fördert das Verständnis der gerichtlichen Vorgänge durch die Menschen, was auch die Akzeptanz der daraus resultierenden Entscheidungen erhöhen kann. Alternative Formen wie die Mediation im Familienrecht oder der außergerichtliche Tatausgleich gefördert werden. Die Standesvertretung unterstützt daher nicht nur die Bestrebungen zur Neureglung des Außerstreitverfahrens, sondern ist auch treibende Kraft bei der Schaffung neuer Verfahrensmöglichkeiten, die weniger "Gewinner" und "Verlierer" zurücklassen. sollen. Aber auch ein angenehmer Umgangston in Aufforderungsschreiben und ähnliches ist geeignet, Unmut zu verhindern. Das heißt, die Standesvertretung nimmt die geäußerten Wünsche und Beschwerden sehr wohl zum Anlass, in ihrem Bereich tätig zu werden und Verbesserungen anzustreben. Allerdings fürchte ich, dass auch derartige Maßnahmen allfällige Attacken in Zukunft nicht verhindern werden können. Die in der Öffentlichkeit geäußerten Kontrollwünsche haben nämlich eine eminent politische Dimension, die nur in geringem Konnex zu den tatsächlich laut werdenden Beschwerden stehen. Folgendes ist zu beobachten: Die Verwaltung wird seit Monaten durch nicht vom Fleck kommende erst Sondierungsgespräche, jetzt Regierungsverhandlungen nur provisorisch geführt , das Parlament kann mangels solider Mehrheiten kaum arbeiten. Die Menschen stehen den politischen Entscheidungsträgern derzeit sehr skeptisch gegenüber und erwarten sich nicht allzu viel. Ausgerechnet in dieser Situation wird eine externe Kontrolle der Gerichtsbarkeit gefordert. Dies erscheint umso abwegiger, als mit der Gerichtsbarkeit ausgerechnet jene Institution ins Spiel gebracht wird, die nicht nur definitiv, sondern auch in der Meinung der Menschen völlig unabhängig von parteipolitischen Interessen agiert. Der Proporz, in weiten Bereichen des Staates untrennbar mit Machtpositionen verbunden, hat in der Gerichtsbarkeit noch nie irgendeine Rolle gespielt, muss daher auch nicht abgeschafft werden. Sogar das Auswahlverfahren wurde mehrfach als beispielhaft dargestellt und sucht in der Seriosität der Anstrengungen, tatsächlich die besten auszuwählen, seinesgleichen. Und ausgerechnet ein parteipolitisch besetztes Gremium wie die Volksanwaltschaft soll jetzt Einfluss auf die bislang parteipolitisch unbeeinflussbare Institution erhalten. Und quasi im Vorübergehen wird die Gewaltenteilung auch noch aufgehoben. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Selbstverständlich muss sich jedes Staatsorgan Kontrolle (auch Ergebniskontrolle) gefallen lassen. Da gibt es die qualitative Kontrolle durch die Rechtsmittelinstanzen. Europäische gerichtliche Instanzen machen in weiten Bereichen sogar eine Kontrolle des Obersten Gerichtshofes möglich. Hinzu kommt die als Rechtsbehelf gestaltete Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes, die Abhilfe zugunsten des Angeklagten bringen kann. Neben der qualitativen gibt es eine ständige Anfalls- und Erledigungskontrolle. Der einzelne Richter unterliegt der Dienstaufsicht durch die Justizverwaltung, dazu kommt eine Innenrevision, die den Vergleich mit ähnlichen Institutionen in privaten Unternehmen nicht zu scheuen braucht. Auch wenn die Leser dieser Zeilen von all diesen Kontrollmechanismen prinzipiell wissen, so erscheint es doch einmal wertvoll sie zu rekapitulieren. Erst der internationale Vergleich mit Justizorganen anderer Länder, aber auch mit anderen staatlichen und privaten Institutionen, zeigt sehr wohl, dass all dies nicht selbstverständlich ist. Und schließlich schafft der Grundsatz der Öffentlichkeit und Mündlichkeit des gerichtlichen Verfahrens eine Transparenz der Tätigkeit für die Bevölkerung, die damit die wesentliche Kontrollfunktion innehat. Die Rechtsprechung erfolgt nicht hinter verschlossenen Türen sondern vor den Augen aller Interessierten. All diese Mechanismen bieten ausreichend Möglichkeiten, echten Unzukömmlichkeiten abzuhelfen Das Hinzukommen einer weiteren Kontrollinstanz kann hier nichts verbessern. sondern schafft nur vermeintlich eine bessere Situation für den Bürger. Die Folgen einer neuerlichen Entscheidung durch den OGH aufgrund einer Intervention durch Außenstehende, die sich um Fragen der Rechtskraft nicht bekümmern, braucht in diesem Rahmen ja nicht einmal diskutiert werden. Nachdem das aber wohl auch den Verantwortlichen in der Politik bewusst ist, drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht um den Bürger geht: Entgegen allen öffentlichen Versprechungen wird versucht, eine Institution, die sich als resistent gegen politische Einflussnahme von welcher Seite immer erwiesen hat, im vorgeschobenen Namen der Bürger zu vereinnahmen. Das erscheint ja nicht zuletzt deshalb als einfach, weil die Gerichtsbarkeit in keiner politischen Partei ihre Lobby hat. Die Gerichtsbarkeit hat nur die Verfassung, die ihre Unabhängigkeit schützt. Es bleibt zu hoffen, dass der wesentliche Baustein der Gewaltenteilung respektiert wird, und selbst in Zeiten, in denen "alles Neu" gemacht werden soll, nicht ernsthaft zur Disposition steht. Der Rechtsstaat wird es danken. |