Blick in die Zukunft
Beim Schreiben dieses Editorials ist die Frage wie,wann und
von wem eine neue Bundesregierung gebildet wird noch offen. Die
Standesvertretung hat jedoch in Gesprächen mit Vertretern
aller politischen Parteien die Vorstellungen und Forderungen der
Richter und Staatsanwälte dargelegt. Es geht der
Standesvertretung dabei nicht um eine Einmischung in die Justizpolitik,
sondern um die Sicherstellung eines funktionierenden Justizapparates.
Im Wahlkampf und in den nachfolgenden vielfältigen
Erklärungen der politischen Entscheidungsträger wurde
verstärkt auf die Bedeutung einer
ordnungsgemäß ausgestatteten Justiz für den
Wirtschaftsstandort Österreich verwiesen. Ein
uneingeschränkt funktionsfähiger Gerichtsbetrieb ist
auch die entscheidende Voraussetzung für die Erhaltung der
Sicherungs- und Friedensfunktion eines modernen Rechtsstaates. Richter
und Staatsanwälte sind in höchstem Maße
motiviert, diese Erwartungshaltung der Bevölkerung zu
erfüllen.
Mit der Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes ab 1. 1. 2008
kommt eine gewaltige organisatorische Umstellung auf die
Gerichte und Staatsanwaltschaften zu. Richter und
Staatsanwälte sind bereit, ihre ganze Kraft in einen
möglichst reibungslosen Vollzug dieses Gesetzes zu
investieren. Organisatorisch und personell zeichnen sich jedoch
Engpässe ab, die dringend beseitigt werden müssen.
Die Standesvertretung hat daher eine Verbesserung in der
Planstellendotierung sowohl im richterlichen Bereich als auch im
Bereich der Beamten und Vertragsbediensteten gefordert, um
insbesondere die schwierige Übergangszeit von Mitte 2007 bis
ca. Mitte 2008 bewältigen zu können. Es ist weder den
Staatsanwaltschaften zumutbar, die ohnehin äußerst
knapp bemessene Personalvermehrung nicht ausreichend und zeitgerecht zu
erhalten, noch kann es den Gerichten abverlangt werden, infolge
unzureichender Ressourcen bei der
Gewährung des Rechtsschutzes im Vorverfahren Abstriche zu
machen. Die neue Regierung wäre gut beraten, diesen
Erfordernissen durch eine dringend notwendige Verbesserung im
Stellenplan zu entsprechen.
Zwingend notwendig ist auch die längst
überfällige Verankerung der Staatsanwaltschaft in der
Verfassung und damit einhergehend die Beibehaltung und der
Ausbau eines eigenständigen Dienstrechtes
für Staatsanwälte. Der Einbeziehung der Richter und
Staatsanwälte in ein Bundesangestelltengesetz wird entschieden
entgegengetreten. Die bestehende verfassungsrechtliche
Sonderstellung der Richter und die unverzüglich zu schaffenden
verfassungsrechtlichen Bestimmungen für die
Anklagebehörde als Justizorgan sui generis
verbieten auch unter Berücksichtigung der
diesbezüglichen EU-Standards die dienstrechtliche Vermischung
von Verwaltung und Rechtsprechung.
Im Bereich der Gerichtsorganisation ist die Standesvertretung
gesprächsbereit für eine sinnvolle, regionale
Besonderheiten und die Bedürfnisse der Bevölkerung
berücksichtigende weitere Straffung bei der Zahl der
Bezirksgerichte. Einer Konzentration der Strafsachen beim Bezirkgericht
am Sitz des Landesgerichtes und damit einer Entkleidung der
Bezirksgerichte von der zentralen Aufgabe der Strafrechtspflege werden
wir aber ebenso heftigen Widerstand entgegensetzen wie
allfälligen Plänen zur Errichtung einer dreistufigen
Gerichtsorganisation. Damit ist weder eine Effizienzsteigerung
verbunden noch ein budgetärer Gewinn. Vielmehr wird dadurch
für die Bevölkerung eine Kostenlawine losgetreten,
die unvertretbar ist.
Dass eine weitgehende Loslösung der Rechtsprechung
aus dem Würgegriff der politischen Verwaltung in der Personal-
und Sachausstattung, bei der Planstellenbewirtschaftung sowie
im Ernennungs- und Weisungsrecht europäischen Grundstandards
entspricht, ist eine ebenso alte wie dringend der Umsetzung harrende
Forderung der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen
Standesvertretung. Der Reformeifer der neuen Bundesregierung sollte vor
dieser Frage nicht haltmachen.Die Standesvertretung erwartet von der
neuen Bundesregierung auch die rasche Umsetzung der bereits im Jahre
2003 zugesagten Änderungen im Bezugssystem, um den jungen
Kolleginnen und Kollegen durch einen der Pensionsharmonisierung
entsprechenden Einkommensverlauf die wirtschaftlichen Perspektiven
nicht gänzlich zu verstellen. Dazu gehört auch die
längst überfällige Einführung der
Pensionskasse, um dem Drei-Säulen-Prinzip -
staatliche Pension, betriebliche Vorsorge und private Pensionsdeckung
- zu entsprechen. Klassenkämpferischen Parolen
einzelner Exponenten politischer Parteien erteilen wir dabei eine klare
Abfuhr.Den künftighin politisch Verantwortlichen
wünschen wir das notwendige Augenmaß und
Verantwortungsbewusstsein für die Erfordernisse eines
funktionierenden Rechtsstaates, den Kolleginnen und Kollegen bei den
Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Verwaltung des
Bundesministeriums für Justiz als oberster Servicestelle
für die Belange der Rechtsprechung ein erfolgreiches neues
Jahr.
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