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Editorial 01/2007 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Klaus Schröder   

Blick in die Zukunft

Beim Schreiben dieses Editorials ist die Frage wie,wann und von wem eine neue Bundesregierung gebildet wird noch offen. Die Standesvertretung hat jedoch in Gesprächen mit Vertretern aller politischen Parteien die Vorstellungen und Forderungen der Richter und Staatsanwälte dargelegt. Es geht der Standesvertretung dabei nicht um eine Einmischung in die Justizpolitik, sondern um die Sicherstellung eines funktionierenden Justizapparates. Im Wahlkampf und in den nachfolgenden vielfältigen Erklärungen der politischen Entscheidungsträger wurde verstärkt auf die Bedeutung einer ordnungsgemäß ausgestatteten Justiz für den Wirtschaftsstandort Österreich verwiesen. Ein uneingeschränkt funktionsfähiger Gerichtsbetrieb ist auch die entscheidende Voraussetzung für die Erhaltung der Sicherungs- und Friedensfunktion eines modernen Rechtsstaates. Richter und Staatsanwälte sind in höchstem Maße motiviert, diese Erwartungshaltung der Bevölkerung zu erfüllen.

Mit der Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes ab 1. 1. 2008 kommt eine gewaltige organisatorische Umstellung auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu. Richter und Staatsanwälte sind bereit, ihre ganze Kraft in einen möglichst reibungslosen Vollzug dieses Gesetzes zu investieren. Organisatorisch und personell zeichnen sich jedoch Engpässe ab, die dringend beseitigt werden müssen. Die Standesvertretung hat daher eine Verbesserung in der Planstellendotierung sowohl im richterlichen Bereich als auch im Bereich der Beamten und Vertragsbediensteten gefordert, um insbesondere die schwierige Übergangszeit von Mitte 2007 bis ca. Mitte 2008 bewältigen zu können. Es ist weder den Staatsanwaltschaften zumutbar, die ohnehin äußerst knapp bemessene Personalvermehrung nicht ausreichend und zeitgerecht zu erhalten, noch kann es den Gerichten abverlangt werden, infolge unzureichender Ressourcen bei der Gewährung des Rechtsschutzes im Vorverfahren Abstriche zu machen. Die neue Regierung wäre gut beraten, diesen Erfordernissen durch eine dringend notwendige Verbesserung im Stellenplan zu entsprechen.

Zwingend notwendig ist auch die längst überfällige Verankerung der Staatsanwaltschaft in der Verfassung und damit einhergehend die Beibehaltung und der Ausbau eines eigenständigen Dienstrechtes für Staatsanwälte. Der Einbeziehung der Richter und Staatsanwälte in ein Bundesangestelltengesetz wird entschieden entgegengetreten. Die bestehende verfassungsrechtliche Sonderstellung der Richter und die unverzüglich zu schaffenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen für die Anklagebehörde als Justizorgan sui generis verbieten auch unter Berücksichtigung der diesbezüglichen EU-Standards die dienstrechtliche Vermischung von Verwaltung und Rechtsprechung.

Im Bereich der Gerichtsorganisation ist die Standesvertretung gesprächsbereit für eine sinnvolle, regionale Besonderheiten und die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigende weitere Straffung bei der Zahl der Bezirksgerichte. Einer Konzentration der Strafsachen beim Bezirkgericht am Sitz des Landesgerichtes und damit einer Entkleidung der Bezirksgerichte von der zentralen Aufgabe der Strafrechtspflege werden wir aber ebenso heftigen Widerstand entgegensetzen wie allfälligen Plänen zur Errichtung einer dreistufigen Gerichtsorganisation. Damit ist weder eine Effizienzsteigerung verbunden noch ein budgetärer Gewinn. Vielmehr wird dadurch für die Bevölkerung eine Kostenlawine losgetreten, die unvertretbar ist.

Dass eine weitgehende Loslösung der Rechtsprechung aus dem Würgegriff der politischen Verwaltung in der Personal- und Sachausstattung, bei der Planstellenbewirtschaftung sowie im Ernennungs- und Weisungsrecht europäischen Grundstandards entspricht, ist eine ebenso alte wie dringend der Umsetzung harrende Forderung der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretung. Der Reformeifer der neuen Bundesregierung sollte vor dieser Frage nicht haltmachen.Die Standesvertretung erwartet von der neuen Bundesregierung auch die rasche Umsetzung der bereits im Jahre 2003 zugesagten Änderungen im Bezugssystem, um den jungen Kolleginnen und Kollegen durch einen der Pensionsharmonisierung entsprechenden Einkommensverlauf die wirtschaftlichen Perspektiven nicht gänzlich zu verstellen. Dazu gehört auch die längst überfällige Einführung der Pensionskasse, um dem Drei-Säulen-Prinzip - staatliche Pension, betriebliche Vorsorge und private Pensionsdeckung - zu entsprechen. Klassenkämpferischen Parolen einzelner Exponenten politischer Parteien erteilen wir dabei eine klare Abfuhr.Den künftighin politisch Verantwortlichen wünschen wir das notwendige Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein für die Erfordernisse eines funktionierenden Rechtsstaates, den Kolleginnen und Kollegen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Verwaltung des Bundesministeriums für Justiz als oberster Servicestelle für die Belange der Rechtsprechung ein erfolgreiches neues Jahr.

 
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