100 Jahre Richtervereinigung – Vom Gestern zum Morgen!
Die Planungsarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen, die Einladungen sind verschickt, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und wie es sich für einen Veranstalter gehört, steigt der Adrenalinpegel exponentiell mit dem Herannahen des Festes an.
Es gilt ja schließlich dem Anlass gerecht zu werden. Am 17. März 1907 riefen engagierte und beherzte Kollegen unter Hintanstellung persönlicher Interessen und dem Risiko beruflicher Nachteile die Richtervereinigung ins Leben, weil sie davon überzeugt waren, dass es die vornehmste und wichtigste Aufgabe der Richterschaft selbst sein müsste, als zuverlässige und unbeirrbare Wächterin der Unabhängigkeit der dritten Staatsgewalt aufzutreten.
In einem anlässlich dieses Jubiläums erscheinenden Beitragsband wird von namhaften Vertretern aus Wissenschaft und Standesvertretung der wechselvollen Geschichte nachgespürt, wobei wir uns auch offen mit Zeiten und Ereignissen in der Justiz auseinandersetzen wollen, in denen bzw. bei denen die Unabhängigkeit der Rechtssprechung und/oder ihrer Organe lediglich am Papier oder gar nicht gegeben war.
Diese Kapitel sollen aber nicht die Erfolge der Standespolitik bei der Verwirklichung der Vereinsziele Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit und Sicherung der Rechtsstaatlichkeit verdecken, deren die Richtervereinigung eine beachtliche Anzahl aufzuweisen hat.
Die ständigen Bemühungen um einen Ausbau und um die Absicherung der richterlichen Unabhängigkeit dokumentiert auch einen ständigen Abwehrkampf gegen mehr oder weniger subtile Versuche des Eingriffs in dieselbe (siehe zuletzt Diskussion über die Schaffung eines einheitlichen Bundesmitarbeitergesetzes).
Zweifelsohne Meilensteine waren pars pro toto die Schaffung (nach jahrzehntelangen Bemühungen) des Richterdienstgesetzes, wodurch die endgültige Loslösung aus dem Beamtendienstrechtsgesetz und die Schaffung eines eigenen Dienstrechts der dritten Staatsgewalt gelang, die Personalsenatsreform, die die Möglichkeiten und Verantwortung der Justizverwaltung in Händen von Richterinnen und Richtern erweiterte, die 34.Gehaltsnovelle mit der Überwindung des Dienstklassensystems, die Änderungen im Gehaltsrecht des Jahres 2000 (die mit einer deutlichen Erhöhung der Einstiegsbezüge bei gleichzeitiger Abflachung der Gehaltskurven und einer Verringerung der Gehaltsstufen ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfeste finanzielle Sicherung der Unabhängigkeit sein sollte), die Salzburger Beschlüsse des Jahres 1982, mit ihrer Empfehlung der Abstandnahme von parteipolitischer Betätigung von Richterinnen und Richtern, sowie die Mitwirkung bei der Schaffung einer modernen Gerichtsorganisation bei gleichzeitiger Abwehr von gravierend nachteiligen Änderungen der Organisationsstruktur (Dreistufigkeit) und bei der sachgerechten Gestaltung von Verfahrensabläufen in Prozessvorschriften und in der Verwaltung der Gerichte. Die Erfahrungen aus der Geschichte sollen zugleich Ansporn für unsere Arbeit in den nächsten 100 Jahren sein, wobei ein solches Jubiläum auch Anlass für neue Zielsetzungen ist.
Die konkreten Positionen – zumindest für die kommende Legislaturperiode – wurden bereits in der Februarausgabe dieser Zeitschrift veröffentlicht und werden von der Vereinigung im Geiste unserer Gründerväter konsequent und unbeirrbar verfolgt werden.
Zunächst aber freuen wir uns anlässlich der Veranstaltung auf ein in der Öffentlichkeit deutlich wahrnehmbares Signal der dritten Staatsgewalt, wozu jede(r) einzelne Richter(in) durch ihre (seine) Teilnahme bei der Wiener Festveranstaltung und bei den Folgeveranstaltungen in den Bundesländern beitragen kann.
Im Übrigen meine ich, dass die mit der Pensionsreform zugesagte Pensionskasse endlich eingerichtet werden muss! |