Vergesst die Fortbildung nicht!Demnächst erscheint das Fortbildungsprogramm des BMJ für 2006/2007. Das Programm ist, wie schon in den letzten Jahren, sehr vielseitig und der Anteil an nicht fachspezifischen Seminaren nimmt jährlich zu. Gerade diese Veranstaltungen ermöglichen uns eine über das reine Fachwissen hinausgehende Ausbildung, die uns viele Aufgaben leichter bewältigen lässt.
Ich denke da zunächst an die Ausbildung der Richteramtsanwärter. Ausbildungsrichter zu sein, setzt nicht nur hohe richterliche Kompetenz sondern auch didaktisches und pädagogisches Engagement voraus. Ausbildungsarbeit ist nicht ureigene richterliche Tätigkeit, sie ist aber unabdingbare Voraussetzung für den Weiterbestand einer auf hohem Niveau funktionierenden Justiz. Gute Ausbildungsarbeit setzt aber auch eine entsprechend gute Ausbildung der Ausbildungsrichter und Ausbildungsrichterinnen voraus. Auch im Rahmen der bevorstehenden Schulungen zur StPO-Reform ist eine entsprechende Ausbildung der Vortragenden in den Bereichen Methodik und Didaktik erforderlich. Seminare in den Bereichen Zeitmanagement, Persönlichkeitsentwicklung, Stimmtraining und Sprechtechnik, Gedächtnistraining, Lesetechnik, Prozessökonomie und Verhandlungsführung, Medientraining und Öffentlichkeitsarbeit ermöglichen uns eine Fortbildung, die uns die Organisation des Arbeitsalltags und den Umgang mit den ständigen Neuerungen auf gesetzlicher Ebene erleichtert. Ein weiters Beispiel ist das im Vorjahr erstmals veranstaltete Justizmanagementseminar, das allen an Justizverwaltung interessierten Kolleginnen und Kollegen eine umfangreiche Ausbildung ermöglicht. Zusätzlich werden Sprachkurse und auch Supervision angeboten. Neben den zahlreichen Seminaren in sämtlichen Fachgebieten ein sehr umfangreiches Angebot. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Fortbildungsveranstaltungen werden von den Fachgruppen der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter organisiert. Das bedeutet natürlich für alle mit der Organisation und Abwicklung dieser Veranstaltungen befassten Richterinnen und Richtern einen erheblichen Arbeitsaufwand, der neben der eigentlichen richterlichen Tätigkeit bewältigt werden muss. Aber auch die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungsveranstaltungen ist bei dem ständig steigenden Arbeitsdruck und den viel zu knappen personellen Ressourcen mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Mehrtägige Abwesenheit bedeutet Vertretung durch Kolleginnen und Kollegen. Das darf uns keinesfalls davon abhalten, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, denn ständige Weiterbildung ist unverzichtbar, um weiterhin qualitätsvolle Arbeit zu leisten. Dies sollte aber auch dem Dienstgeber bei der Überlegung, weitere Planstellen einzusparen, stets bewusst sein. |