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Editorial 03/2009 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Wolfgang Swoboda   
Die Mühen der Ebene

Der (Struktur) wandel ist Geschichte:

Der Untersuchungsrichter ist auf den Haft- und Rechtschutzrichter reduziert; der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit wurde ein rechtliches Korsett angelegt; der Staatsanwalt ist vom Programmierer des Strafverfahrens zum Manager des Ermittlungsverfahrens avanciert; seine Rolle als Justizorgan ist durch Verfassung und dienstrechtliche Platzierung im (ehemaligen) Richterdienstgesetz zumindest formal voll anerkannt.

Auf die neue Situation der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die aus ihrem engen beruflichen Korsett und aus ihrer staatsrechtlichen Zwitterstellung zwischen zweiter und dritter Staatsgewalt herausgetreten sind, passt am besten ein Wort von Bert BRECHT:
„Die Mühen der Berge haben wir hinter uns, vor uns liegen die Mühen der Ebene“.

Nach einem guten Jahr Ebene wissen wir, dass sie wirklich mühselig ist, besonders die Wasserstellen rar sind. Was kann man tun, um den Schritt ein wenig flüssiger zu gestalten, Kopf und Schultern der jungen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hoch zu halten und die Körperhaltung derjenigen, die ein wenig eingesunken sind, wieder aufzurichten? 
1.) Stärkung des Selbstbewusstsein des Standes durch Fertigstellung der dienstrechtlichen Angleichungen im RStDG, insbesondere sofortige Definitivstellung der jungen StaatsanwältInnen - ein provisorisches Organ der Gerichtsbarkeit ist ein rechtsstaatliches Unding!
2.) Einnehmen einer geschlossenen Formation mit der Richterschaft und unseren justiziellen Verwandten im Bundesministerium um das drohende Unwetter in Form des im Regierungsprogramm angekündigten ständigen Untersuchungsausschuss zur Kontrolle des Weisungs- und Aufsichtsrechts im Bereich der Staatsanwaltschaften abzuwettern und hoffentlich endgültig zu verhindern.
3.) Abwerfen unnötiger Lasten durch Ausforstung der neuen Vorverfahrensvorschriften in Richtung überbordender Bürokratie (Sachverständigenbestellungsverfahren, Beschlagnahme wertloser und verbotener Sachen, DNA Untersuchungen durch die Justiz nur als Ausnahme,  Verständigungen, Zuständigkeitsregelungen,......).
4.) Rettung des wegzubrechen drohenden Bezirksanwaltsbereichs durch personelle Trennung von Entscheidungs- und Kanzleiarbeit; Konzentration der Bezirksanwälte in den Stammbehörden (auch wenn der Preis dafür heißt zu den bezirksgerichtlichen Verfahren ausfahren zu müssen); Schaffung einer Notfalleinsatzgruppe im Bezirksanwaltsbereich, wie sie sich im Bereich der Grundbuchsrechtspfleger bewährt hat.
5.) Last, sicher not least: Auffüllen der Lücken und lichten Reihen im Bezirksanwalts-, im Kanzlei- und im staatsanwaltlichen Sachbearbeiterbereich.

Wenn die Ambition der Politik, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und ihr Vertrauen in das selbständige und gesetzestreue Agieren unseres Berufsstandes auch nur einiger Maßen dem Engagement der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gleichkommt, dass im ersten Jahr nach dem Strukturwandel aller Orts erkennbar war, dann - und nur dann - könnte der Marsch durch die weitere Ebene einigermaßen stockungs- und ausfallsfrei funktionieren.

 
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