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Die höchsten Repräsentantinnen und Repräsentanten der Österreichischen Gerichtsbarkeit und Justizpolitik waren anwesend, als am Freitag im Justizpalast die erste Veranstaltung der neu gegründeten Fachgruppe Grundrechte und interdisziplinäre Zusammenarbeit stattfand.
 Dr. Clemens Jabloner, Dr. Karl Korinek, Dr. Christine Stix-Hackl |
Die Erste Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (Luxemburg) Dr. Christine Stix-Hackl reflektierte den Grundrechtsschutz im Gemeinschaftsrecht. In beeindruckender Weise zeigte sie auf, dass Grundrechtsschutz in der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Entwicklung von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Wertegemeinschaft ist augenfällig. Selbst im Konflikt mit den (wirtschaftlichen) Grundfreiheiten entschied der Gerichtshof mehrmals bereits für den Vorrang eines Grundrechts (vgl. die Entscheidung betreffend die Demonstration durch Straßenblockade am Brenner). In ihren Begrüßungsworten betonte die Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter Dr. Barbara Helige die Bedeutung, die die Vereinigung einer vertiefenden Befassung mit grundrechtlichen Fragen in Aus- und Fortbildung und in der richterlichen Praxis zumisst, was in der Gründung der neue Fachgruppe manifestiert werde. Die beiden Vorsitzenden der Fachgruppe Dr. Oliver Scheiber und Dr. Mia Wittmann-Tiwald stellten die Fachgruppe und ihr künftiges Arbeitsprogramm vor. Dabei wurde die interdisziplinäre Zusammenarbeit hervorgehoben, die auch durch die Schaffung eines wissenschaftlichen Beirats unterstützt werden soll. In regelmäßigen Abständen soll eine eigene Veranstaltung ("Grundrechtstag") grundrechtsrelevante Fragestellungen in den Mittelpunkt stellen. Die Veranstaltung fand so großes Interesse, dass nicht alle Gäste Sitzplätze fanden Die Ausführungen der Vortragenden und die Vorstellung der Fachgruppe wurden heftig akklamiert. |