Aus aktuellem Anlassvon Werner Zinkl, Klaus Schröder, Gerhard Jarosch
Die richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen anerkennen die Notwendigkeit einer sachlichen Auseinandersetzung mit gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen. Dies kann zur Fortentwicklung des Rechtsstaates beitragen und ist Teil der in einer Demokratie notwendigen kritischen Auseinandersetzung der Bevölkerung, Medien und Lehre mit den Staatsgewalten. Emotionale Reaktionen von Verfahrensbeteiligten sind durchaus menschlich und verständlich. Die Grenzen der Zulässigkeit werden jedoch dann überschritten, wenn öffentliche Funktionsträger wider besseres Wissen Entscheidungen in einer (insbesondere parteipolitisch motivierten) Weise kommentieren, welche das Vertrauen der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in die Objektivität, Sachlichkeit und Unabhängigkeit der Rechtsprechung untergräbt. Damit werden die Grenzen des Rechtsstaates überschritten. Persönliche Angriffe gegen Entscheidungsorgane der Justiz, die nicht die Amtsführung sondern deren privaten Lebensbereich betreffen, sind unerträglich und unzulässig. Gerichte und Staatsanwaltschaften bekennen sich zu einem respektvollen Umgang mit Verfahrensbeteiligten und zu einer angemessenen Kommunikation zwischen den Organen der Legislative, Exekutive und Judikative. Sie fordern diesen Respekt auch für ihre Vertreter und deren Arbeit. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden sich auch in Zukunft nicht durch Zurufe aus der Politik in ihrer unabhängigen Entscheidungsfindung beeinflussen lassen. |