Investition in die Zukunft
Das Datum 1.1.2008 könnte heute noch den Titel eines Science-Fiction-Films zieren, etwa über die erste Landung eines Menschen auf dem Mars. Die scheinbar unendlich langen 34 Monate, die bis zu diesem Tag vor uns liegen, reichen jedoch nur knapp aus, um den neuen, zumindest im Vorverfahren reformierten Strafprozess vorzubereiten. Schon ein flüchtiger Blick in das Strafprozessreformgesetz zeigt, dass das komplexe Zusammenwirken von Polizei Staatsanwaltschaft und Gericht nach diesem Tag vollkommen neuen Regeln unterliegen wird. Jahrzehntelang eingespielte Abläufe sind zu überdenken und neu zu gestalten. Arbeitsbehelfe, wie StPO-, Int- und sonstige Formblätter müssen, nicht nur wegen der antiquierten Erstellung als Drucksachen, sondern wegen ihres überholten Inhalts als Altpapier entsorgt werden. Ein effizienterer und an die neue Gesetzeslage angepasster Einsatz der EDV, der über die nach wie vor verbesserungswürdige Verfahrensautomation Justiz und teils schwer handhabbare Verständigungen hinausgeht, ist zu erarbeiten. Neben all diesen Punkten ist die Investition in das Wissen und das Verständnis der Menschen, die den neuen Strafprozess tagtäglich mit Leben erfüllen werden, die wichtigste und schwierigste Aufgabe. Dafür reicht es nicht, den Gesetzestext samt Erläuterungen zu verteilen oder den Anwendern in den Jahren nach 2008 geduldig beim Experimentieren mit ihrem Handwerkzeug zuzusehen. Um jeden Beteiligten auf die neuen Aufgaben und Verantwortungen vorzubereiten braucht es spannende Seminare, lesbare Lernunterlagen und benutzerfreundliches e-learning. Vor allem aber braucht es die Zeit von Vortragenden und Auszubildenden. Zeit die wir alle immer weniger zur Verfügung haben, Zeit die jedoch zur Verfügung gestellt werden kann und muss. Die Zahl der Staatsanwältinnen, Richter und Richteramtsanwärterinnen, deren Zeit von diesen Schulungen betroffen sein wird, erscheint geradezu lächerlich, wenn man an 28.000 Polizistinnen und Polizisten denkt. Diese Mitarbeiter des Innenministeriums müssen, auch unter Beteiligung von Richterinnen und Staatsanwälten, ebenfalls für die Anwendung des Strafprozessreformgesetzes vorbereitet werden. Aufgrund der Bereitschaft der Ministerien für Inneres und für Justiz und aufgrund des Einsatzes von Staatsanwälten und Richtern wurden erste Vorbereitungen für diese Aufgaben bereits begonnen.
Nun gilt es, die geschmiedeten Pläne in den kommenden Monaten in die Realität umzusetzen. Dem Innenressort stehen ? schon aufgrund seiner Größe ? als Ausbildende eine erhebliche Zahl von eigens dafür bereit gestellten Mitarbeitern zur Verfügung. Auch die Stunden und Tage, die jeder einzelne Polizist in diesen Schulungen und nicht an seinem Dienstort verbringen wird, wurden bereits durchkalkuliert und eingeplant. Das weitaus kleinere Justizressort kann dagegen nicht auf einen großen Apparat professioneller Didaktiker zurückgreifen. Aber auch in der Justiz sind viele Mitarbeiter bereit und fähig, sich an diesem Großprojekt zu beteiligen. Fähig, da sie sich im Bewusstsein um ihre Verantwortung und aus Liebe zu ihrem Beruf gerne neuen Herausforderungen stellen wollen. Bereit, wenn man ihnen die dafür nötige Zeit gibt. Zeit, die sich auch hier durchkalkulieren und einplanen lässt. Etwa durch einen Vorgriff auf den für 2008 bereits eingeplanten Mehrbedarf an Personal. Ob im Jahr 2008 schon ein Mensch auf dem Mars landen wird, steht in den Sternen. Ob die österreichische Justiz bei Inkrafttreten des neuen Vorverfahrens für ihre neu definierte Rolle gewappnet ist, hängt von unser aller Bereitschaft ab. Und vom Willen unseres Dienstgebers in uns zu investieren. |