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Editorial 02/2001 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Mit den Wölfen heulen?

Selten stand die Gerichtsbarkeit so im Brennpunkt der politischen Diskussion wie im abgelaufenen Jahr 2000. Es begann mit dem Regierungswechsel, setzte sich mit dem Bericht der drei Weisen zur Gerichtsbarkeit fort und gipfelte zuletzt in den politischen Ereignissen rund um die Spitzelaffäre. Es ist zu befürchten, dass der Zenith noch nicht erreicht ist. Dabei wurde nur allzu deutlich, dass die Situation der letzten rd. 10 Jahre, in denen die Justiz außerhalb der tagespolitischen Diskussion arbeiten konnte, keine Selbstverständlichkeit ist. Ganz im Gegenteil zeigte das vergangene Jahr nur allzu deutlich, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung, ihre Unparteilichkeit im eigentlichen Sinn des Wortes, der Politik häufig kein echtes Anliegen ist. In dem Augenblick, da ebendiese unparteilichen Gerichte nicht den Interessen einer politischen Partei entsprechen, werden sie bereits direkt oder indirekt attackiert. Und wenn die Betroffenen schon nicht die Institution und deren verfassungsrechtliche Prinzipien in Frage stellen können – manchmal geschieht auch das – dann müssen sie zumindest deren Träger, die Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte persönlich desavouieren. Und eilt dann eine Persönlichkeit der anderen politischen Kraft unseren Kolleginnen und Kollegen zu Hilfe und betont deren Integrität sowie die Richtigkeit ihrer Entscheidungen, so geschieht das aus ebensolchem politischen Kalkül. Was bleibt, ist die Gefahr, in der Öffentlichkeit politisch der einen oder anderen Richtung zugerechnet zu werden. Die Standesvertretung wird daher nicht müde, die Unabhängigkeit gegenüber jeder politischen Partei, aber ebenso die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit von Parlament und Regierung, und damit auch vom Justizminister zu betonen. Dieses ständige konsequente Auftreten hat insofern in der Öffentlichkeit Sensibilität erzeugt, als in weiten Kreisen die Gerichtsbarkeit jetzt verstärkt als eigenständige Staatsgewalt wahrgenommen wird. Und zwar als eine Staatsgewalt, die nicht in die traditionellen Kategorien rot-schwarz-blau-grün-(hellblau) einzuordnen ist. Ganz wesentlich unterstützt werden diese Bemühungen aber auch durch die Initiative jener Kolleginnen und Kollegen, die den offenen Brief "Für die Unabhängigkeit der Justiz" verfassten und in einer organisatorischen Meisterleistung in ganz Österreich der Unterschrift zugänglich machten. Sie ergriffen die Initiative und kanalisierten damit das in der Kollegenschaft in weiten Kreisen grassierende Unbehagen, das bis zu ausgesprochener Besorgnis reicht. Für uns von der Standesvertretung ist dieser Brief ein ganz wesentliches Signal dafür, dass Kolleginnen und Kollegen unsere Befürchtungen teilen und unsere äquidistant-kritische Haltung unterstützen. Gleichzeitig – und diese Wirkung halte ich für besonders wichtig ? dient er mit seinem überwältigenden Quorum als ganz deutliches Signal: Diese österreichischen Richterinnen und Richter, diese österreichischen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen heulen nicht mit den Wölfen. Ganz im Gegenteil nehmen sie ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung, Recht ohne Ansehung der Person wahrhaft unparteilich nur aufgrund der Gesetze zu sprechen, ernst. Die Gerichtsbarkeit bildet eine eigenständige Kraft im Staatsgefüge, unabhängig von allen politischen Parteien, seien sie in der Regierung oder in Opposition. Diese Botschaft sollte auch bei jenen angekommen sein, die bislang versucht haben, ihren Einfluss auch auf die dritte Gewalt auszudehnen. Trotzdem ist allzu viel Optimismus unangebracht. Das Spannungsfeld, das sich aus der Gewaltenteilung logisch ergibt, ist damit nicht aufgelöst. Daher gehört – jetzt zitiere ich Richtervereinigungspräsident Ernst Markel in einem Editorial 1989 (!) – „der ständige Kampf um die richterliche Unabhängigkeit nicht bloß zum Stammvokabular allfälliger Richterideologen. Seine Notwendigkeit beweist sich jeden Tag aufs Neue, vor allem aber auch, dass dieser Kampf immer von der Richterschaft alleine ausgefochten werden muss".

 
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