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Editorial 02/2002 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Bedenkliche Entwicklungen

Wir müssen eine Entwicklung beobachten, die sich zur echten Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat entwickeln kann. Was ist passiert? Der Landeshauptmann von Kärnten ist mit einer Entscheidung eines Gerichts unzufrieden. Die Reaktion ist allerdings nicht sachliche Kritik, sondern der massive Angriff auf den Verfassungsgerichtshof mit der Androhung von Konsequenzen für das Gericht und dessen Präsidenten. Die Vizekanzlerin der Bundesregierung unterstützt das als Reform getarnte Vorhaben. Die Angriffe werden auf den – völlig unparteilichen – Generalprokurator ausgedehnt, als dieser sich die Freiheit herausnimmt, den Fall eigenständig und unbeeinflusst zu beurteilen. Der Justizminister, in seiner Funktion auch für die Rechtsstaatlichkeit des Landes mitverantwortlich, findet kein Wort gegen die Angriffe seines Freundes aus Kärnten. Und weil ein Zurechtstutzen des Verfassungsgerichtshofs nicht schnell genug geht, wird man unterdessen das Verfassungsgerichtsurteil "auf seine Nichtigkeit hin prüfen lassen". Es braucht der Leserschaft nicht vor Augen geführt werden wie abstrus dieses Vorhaben ist. Man möge sich daher auf die dahinterliegende Botschaft konzentrieren: Hier sind wichtige Entscheidungsträger im Land nicht mehr bereit, Urteile zur Kenntnis zu nehmen und sich danach zu richten. Nur zufällig trifft es diesmal ein Verfassungsgerichtshofurteil. Das nächste Mal wird wieder die ordentliche Gerichtsbarkeit in den Schmutz gezogen. In gefährlicher Weise versuchen die Protagonisten jenes Spektakels, die demokratische Legitimation der Gerichtsbarkeit in Frage zu stellen und damit ihren Angriff auf die unabhängige Rechtsprechung scheinbar zu rechtfertigen. Tatsächlich steht dahinter das unbändige Verlangen, Einfluss auf alle Entscheidungen zu nehmen, die in diesem Land zu treffen sind. Mit aller Deutlichkeit muss daher klar gestellt werden: Die Gerichtsbarkeit beruht auf der österreichischen Bundesverfassung, der mit der höchsten demokratischen Legitimation erzeugten Norm. Und eines der Grundprinzipien ist die Gewaltenteilung, die zum Schutz der Bürger sicherstellt, dass weder Nationalrat noch Regierungen Einfluss auf einzelne Gerichtsentscheidungen haben. Und die Geschichte zeigt: Es ist immer größte Wachsamkeit angebracht, wenn die Politik andere (genehme) Richter verlangt. Auch dann, wenn dies unter dem Deckmantel der Objektivierung geschieht. Gegen die Angriffe auf das Grundprinzip der Gewaltenteilung werden sich Richter und Staatsanwälte mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Sie erwarten aber von all denjenigen, die für das Staatswohl Verantwortung tragen, dass sie gegen diese Demokratie und Rechtsstaat gefährdenden Begehrlichkeiten mit aller Deutlichkeit auftreten.

 
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