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Editorial 02/2003 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Regierungsbildung 2003

Zum Zeitpunkt, da diese Zeilen geschrieben werden, ist noch in keiner Weise absehbar, wie die künftige Regierung aussehen wird. Die Sondierungsgespräche laufen in alle Richtungen, Österreich wartet gespannt auf deren Ausgang.

Auch für die Gerichtsbarkeit bedeutete eine große Koalition im Hinblick auf deren Verfassungsmehrheit eine ganz andere Weichenstellung, als eine Koalition ohne die Möglichkeit, Verfassungsbestimmungen zu beschließen. Besonders die Idee, einen Verfassungskonvent einzuberufen, birgt natürlich alle Möglichkeiten. So böte sich die Chance, die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit von den anderen Staatsfunktionen zu stärken. Nach wie vor kommen dem Justizminister als Mitglied der Bundesregierung entscheidende Rechte bei Auswahl und Ernennung der Richterinnen und Richter zu, ebenso wie er die Frage der Ressourcen der Gerichte gemeinsam mit dem Finanzminister in der Hand hat.

Mindestens ebenso wichtig ist aber die Kompetenzabgrenzung zwischen gerichtlichen Materien und solchen, die in der Hand der - politischen - Verwaltung verbleiben. Sollte es tatsächlich zu einem Verfassungskonvent kommen, so werden bei diesem die Entscheidungsträger den Offenbarungseid leisten müssen: Wie weit sind sie bereit, dem so oft beschworenen mündigen Bürger tatsächlich jene Rechte einzuräumen, die er braucht, um seine Rechte auch gegen eine oft allgegenwärtige politische Verwaltung durchzusetzen. Die Erfahrung lehrt leider eher das Gegenteil:

Allzu häufig werden die Reformen eher dazu genützt, den Einfluss auszudehnen. Dieser Gefahr ist sich die Standesvertretung bewusst und ist gerüstet. Wir verlangen daher: Ob Verfassungskonvent oder nicht: Für jede Bundesregierung - wie immer sie zusammengesetzt ist - muss gelten: Es reicht nicht, die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in Festtagsreden immer zu betonen. Die Standesvertretung fordert, dass dem auch durch eine Politik Rechnung getragen wird, die (partei-)politischen Einfluss auf die Gerichte nicht weiter ausdehnt (wie es der derzeitige Entwurf der Vorverfahrensreform vorsehen würde), sondern weiter zurücknimmt, indem sie die Autonomie der gerichtlichen Organe ebenso wie der Organisation der Gerichte steigert.

Und diesem Ziel wird sich die Standesvertretung in der kommenden Legislaturperiode mit aller Kraft widmen.

 
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