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Editorial 02/2004 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Klaus Schröder   

Gerechtigkeit statt Gleichmacherei

Seit Monaten füllt die Diskussion über die Harmonisierung der Pensionssysteme die innenpolitischen Seiten der Medien. Selbsternannte "Pensionsexperten" mit hochdotierten Beraterverträgen, parteipolitische Kleingeldschläger, oft einseitig-tendenziös kommentierende Journalisten - jeder glaubt zu wissen, welche Maßnahmen unverzichtbar sind. Beliebtes Angriffsziel sind die öffentlich Bediensteten, die als hemmungslose Privilegienritter verunglimpft werden. Übersehen wird dabei nur allzu gerne, dass mit den Pensionsreformen 1997 und 2003 bereits viele Harmonisierungsschritte erfolgten. Die laufenden Sozialpartnergespräche beschäftigen sich derzeit mit den Eckpunkten des Pensionskontomodells. Erst wenn diese Eckpunkte feststehen, können Verhandlungen über die Umsetzung auf die verschiedenen Systeme beginnen. Ziel für alle Berufsgruppen muss es sein, dass sowohl die Aktivlebensverdienstsumme als auch der Ruhebezug als Teile der Lebensverdienstsumme in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, wobei die soziale Gerechtigkeit in einer Beibehaltung der Gesamtlebensverdienstsumme ihren Ausdruck findet. Für den öffentlichen Dienst bedeutet dies, dass eine Harmonisierung nur bei gleichzeitiger Veränderung der Aktivlebensverdienstsumme erfolgen kann. Neben diesem grundsätzlichen Zugang zu einer Harmonisierung ergeben sich im Speziellen folgende Problemstellungen:

  • die verfassungsrechtliche Stellung der Richter und Beamten in den Gebietskörperschaften bedarf eines verfassungskonformen Zuganges zu einem neuen Pensionssystem (Versicherungsprinzip versus Alimentationsprinzip)
  • Grundsätzliche Abstimmung zwischen allen Gebietskörperschaften
  • Gleiches Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen bei den Beamten
  • ein harmonisiertes System erfordert bisher nicht geleistete Dienstgeberbeiträge und führt zum Verlust der bisher einbehaltenen Pensionsbeiträge
  • bisher geleistete höhere Pensionsbeiträge sind auf ASVG-Niveau zu reduzieren
  • Der Pensionssicherungsbeitrag für Richter und Beamte (derzeit 3,04%) muss entfallen
  • Die Einführung einer Höchstbeitragsgrundlage führt zu weniger Einnahmen ? geringere Ausgaben entstehen erst mit deutlicher Zeitverzögerung
  • Pensionskassenzusage für alle harmonisierten Systeme um die Kaufkraft im Alter auch für Einkommensbezieher über der Höchstbeitragsgrundlage zu sichern
  • Schaffung eines Abfertigungsäquivalentes
  • Besoldungsreform zur Erhöhung der Aktivlebensverdienstsumme
  • Vertrauensschutz für bereits im Dienstverhältnis stehende Kolleginnen und Kollegen, sodass die Harmonisierung nur für Neueintretende in Frage kommt.

All diese Fragen müssen zufriedenstellend gelöst werden, wenn eine Harmonisierung gerecht und nicht populistisch gleichmacherisch sein soll.

 
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