Richtervereinigung international
Die Internationale Richtervereinigung, der nunmehr Vereinigungen von 63 Staaten angehören, wurde 1953 in Salzburg von damals sechs nationalen Vereinigungen gegründet. Wie die Vereinigung der österreichischen Richter hat sie die Bewahrung und den Ausbau der Rechtsstaatlichkeit, den Grundrechtsschutz und die Sicherung der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit zur satzungsgemäßen Aufgabe. Zu Beginn des Jubiläumsjahres wurde die Leitung der Internationalen Richtervereinigung wieder einmal in österreichische Hände gelegt. Auf der Tagung des Zentralrates in Alicante wurde der ehemalige Präsident der Österreichischen Richtervereinigung Ernst Markel zum Präsidenten der Internationalen Vereinigung gewählt. Die Österreichische Richtervereinigung darf ihm zur Übernahme dieses nicht bloß ehrenvollen, sondern auch sehr schwierigen Amtes herzlich gratulieren.
Die Erwartungen der Richterinnen und Richter an ihre Vereinigungen und deren internationale Dachorganisation sind ebenso gestiegen, wie die Anforderungen, die durch nationale und internationale Rahmenbedingungen geprägt sind. Stand früher eher der Vergleich der unterschiedlichen Rechtsordnungen, Rechtsinstitute und Gerichtsorganisationssysteme im Vordergrund, wozu die Studienkommissionen für Zivilrecht, für Strafrecht und für Arbeits- und Sozialrecht ihre jährlichen Spezialberichte erarbeiten, so wurde in den letzten Jahren immer mehr der Schwerpunkt zum Problemkreis Sicherung der Unabhängigkeit verschoben. Anlass dazu bildeten einerseits immer wieder alarmierende Unterstützungsersuchen von Mitgliedsvereinigungen, die die Gerichtsbarkeit in ihrem Land in ihrer Unabhängigkeit gefährdet sahen, andererseits aber auch die zunehmende internationale Verflechtung, die Verlagerung von Normsetzungs- aber auch Normauslegungs- und -anwendungskompetenzen auf supranationale Einrichtungen. Diese wurden zwar entsprechend den Bedürfnissen von Wirtschaft, anderen sozialen Kräften, vor allem aber den nationalen Regierungen gestaltet, berücksichtigen aber keinesfalls ausreichend die Anforderungen einer unabhängigen Gerichtsbarkeit. Als Richtschnur ihrer Aktivitäten erarbeitete die Internationale Richtervereinigung in mehrjähriger Arbeit eine Universal Charter of the Judge. Diese erinnert nicht nur an die unabdingbaren Garantien institutioneller richterlicher Unabhängigkeit - nicht als Selbstzweck, sondern als Voraussetzungen einer auf Freiheit und Rechtsstaatlichkeit beruhenden Gemeinschaft im Interesse der Bürger - sondern postuliert auch Pflichten der Richterinnen und Richter, die sich aus ihrem Staatsamt notwendigerweise ergeben. Das am Österreichischen Richtertag 2002 angedachte Projekt, innerhalb der Richterschaft eine Verhaltensrichtlinie für Richterinnen und Richter zu erarbeiten, wie dies in einigen anderen Staaten schon geschehen ist, kann darin eine Richtschnur finden. Strafverfolgung, Wettbewerbskontrolle, Rechtsverhältnis zwischen Akteuren verschiedener, zusammenwachsender Märkte brachten auch eine Internationalisierung der Rechtsprechung mit sich. Internationale Institutionen befassen sich zunehmend nicht nur mit Normsetzung, deren Ergebnis von Gerichten zu vollziehen ist, sondern teilweise auch mit der Gestaltung von Rechtsgewährung und Rechtsdurchsetzung. Für die Internationale Richtervereinigung wurde es daher immer wichtiger, sich bei den relevanten internationalen Institutionen beobachtend und beratend einzubringen, ein sehr aufwändiger aber lohnender Aufgabenkreis. Ihr Rat wird auch gerne gehört, manchmal sogar gesucht, wenngleich der Status einer NGO noch nicht überwunden ist, was meines Erachtens für eine einen Teil der Staatsgewalt repräsentierende Einrichtung inadäquat ist. Was aber bringt alles das der Österreichischen Richtervereinigung, den österreichischen Richterinnen und Richtern? Internationale Unterstützung zur Wahrung der Unabhängigkeit sind wohl zur Zeit nicht erforderlich. Der Erfahrungsaustausch, der Vergleich unterschiedlicher Systeme und die Berichte über praktische, über Theorie und Gesatztes hinausgehende Erfahrungen erwiesen sich schon oft als überaus wertvoll. Dies hilft auch Kurzschlüssen entgegenzuwirken, die oft dadurch geschehen, dass entweder einzelne in einem bestimmten Staat bewährte Einrichtungen oder Verfahren in einen anderen Staat implementiert werden sollen, ohne die übrigen Besonderheiten zu bedenken, in die diese Einrichtungen im Ausgangsstaat eingebettet sind, oder aber dadurch, dass die vergleichende Suche abgebrochen wird, sobald man in einem anderen Staat etwas findet, dass den eigenen Umgestaltungswünschen entspricht. Beispiel für beides ist etwa die für mich ohne ersichtlichen Grund bisweilen aufflackernde Diskussion hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen Verfassungsgericht und ordentlicher Gerichtsbarkeit, wo einerseits die deutliche Mehrheit der europäischen Verfassungen der österreichischen Regelung durchaus entspricht, abweichende Gestaltungen in anderen Staaten aber völlig andere Rahmenbedingungen vorfinden. Die Warnung vor voreiligen Schlüssen wird auch die Österreichische Richtervereinigung zu beachten haben, wenn sie die mit großem Elan bei ihrer Welser Tagung im vergangenen Jahr intensivierte Suche nach neuen institutionellen Möglichkeiten zur Sicherung und zum Ausbau der Autonomie der Gerichtsbarkeit fortführt. Zu Recht wird im Rahmen der Internationalen Vereinigung die Praxis der im wesentlichen dem parteipolitischen Einfluss entzogenen Richterkarrieren und die auch im öffentlichen Bewusstsein vorhandene Sicht einer parteiunabhängigen Amtsführung als beispielgebend anerkannt. Dies darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden. Schon eine erste Sichtung der Erfahrungen anderer Vereinigungen zeigt aber jedenfalls: das Ausmaß der institutionellen Abhängigkeit der Gerichtsbarkeit in Österreich ist noch sehr groß. Die Entwicklungen in vielen anderen Europäischen Staaten wurden seit Jahrzehnten nicht zum Anlass von Verbesserungen genommen, was keinesfalls bloß der letzten Bundesregierung anzulasten ist. Im Rahmen der Jubiläumstagung der Internationalen Richtervereinigung, die im November 2003 in Wien stattfinden soll, wird die Österreichische Vereinigung durch ein Symposium zum Thema: "Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit - Abhängigkeit von Ressourcen" dieser Diskussion einen weiteren internationalen Erfahrungsschatz eröffnen. |