Lazarus - ein Leitmotiv des Strafprozessreformgesetzes Kompromisse können - ähnlich wie vor Gericht abgeschlossene Vergleiche - ausgelaugte Verhandlungspartner erlösen, aber auch lang währende, nagende Unzufriedenheit schaffen. Und vor allem lassen sie sich nicht selten in den Kreis der Titelanwärter im Bewerb "Wie vergibt man Chancen" einordnen. Die nun - angeblich kompromisshaft - gefundenen Grundformeln für das Strafprozessreformgesetz - das neue Vorverfahren (und ein bisschen mehr) - werden all diesen Varianten punktgenau gerecht.
Da waren zunächst ein nahezu radikaler Hinauswurf des unabhängigen Untersuchungsrichters und dessen Substitution durch den weisungsabhängigen Staatsanwalt geplant, so etwa nach dem Motto: Richter raus - Minister rein. Ein rechtsstaatlicher GAU, der da drohte. Die Standesvertreter, unterstützt vor allem von Wissenschaftlern, liefen dagegen Sturm. Die Funktionsverschiebung ließe sich - nebst anderen Kautelen - nur rechtfertigen, wenn der Staatsanwalt aus der ministeriellen Weisungsstruktur ausgeklammert werden würde; also kein oberster Weisungschef im Spitzengremium der politischen Verwaltung, der Regierungsbank, so die klare Forderung. Der Kompromiss: An der staatsanwaltschaftlichen Weisungsstruktur, insbesondere an der Spitze ändert sich nichts, dafür bleibt eine Art Rest-Untersuchungsrichter, also ein ermittelnder Richter für Fälle von besonderem öffentlichen Interesse (vgl. § 8 StAG) und in ähnlichen Belangen zuständig. Das Ungeschick (dieser Ausdruck impliziert - möglicherweise verharmlosend -, dass nur Fahrlässigkeit im Spiel war) dabei: Der weisungsgebundene Staatsanwalt entscheidet, ob die Sache wegen besonderen öffentlichen Interesses an den unabhängigen Richter heranzutragen sei. Diese gerichtliche Zuständigkeit ist zudem nicht durchsetzbar. Dann war da das noch im Diskussionsentwurf 1998 respektable Rechtsschutzsystem, mit dem die Verteidiger grosso modo leben hätten können. Das Innenressort (Kriminalpolizei!) allerdings monierte unerträglichen Effizienzverlust. Der Kompromiss: Rechtsschutzbestimmungen, die sich diffuser kaum formulieren hätten lassen und die in erheblichen Bereichen nur mit Biegen und Brechen den Standard der gültigen Strafprozessordnung erreichen. Und dann ist da das mit Schlaglöchern und Dickicht übersäte Feld der personellen Ausstattung des neuen Gesetzes (im Justizbereich). Das Justizministerium ging zunächst von einem nicht auffallend hohen Mehrbedarf bei den Staatsanwälten und von einem nicht auffallend hohen Minderbedarf bei den Richtern aus. Die Budgetverwalter dieser Republik signalisierten allerdings: Keine zusätzlichen Posten für die Justiz aus Anlass der neuen StPO; die Taschenspielermethode ?Umschichtung? möge bemüht werden. Also ließ das Justizministerium in entfernter Anlehnung an die PAR erheben. Ergebnis: Etwa ein Drittel der bezirksgerichtlichen Strafrichter und etwa die Hälfte der Untersuchungsrichter könnten eliminiert werden (Schlüssigkeit und Richtigkeit dieser Studie werden von den Standesvertretern in mehrfach vorgetragenen Demarchen nachdrücklich in Frage gestellt - dazu ein andermal). Die richterlichen Standesvertreter anerkennen den von den Staatsanwälten angemeldeten Mehrbedarf, sehen jedoch keine Möglichkeit der Umschichtung von Richter- zu Staatsanwalts-Planstellen. Gewiss werden einige richterliche Kompetenzen wegfallen, aber andere (zum Beispiel Rechtsschutz, "Klagserzwingung" - verkauft als probater Ausgleich für den Weiterbestand des Weisungsrechts) kommen dazu, wieder andere, schon bestehende Zuständigkeiten werden beträchtlichen Mehraufwand erzeugen (zum Beispiel wird das Hauptverfahren durch die Reduktion richterlicher Präsenz im Vorverfahren beträchtlich ausgedehnt werden). Alles in allem für uns Standesvertreter ein Nullsummenspiel, was das gerichtliche Personal anlangt. Der Kompromiss: Derzeit angesichts enormer Divergenzen zwischen den Standpunkten nicht in Sicht. Lazarus, der Scheintote, der zum Leben wiedererweckt wurde - der Untersuchungsrichter, der schon begraben war, der aber dann doch wieder aufersteht. Über Lazarus' weiteres, neues Leben wird nichts berichtet. Johannes (10, 49) zeichnet das Bild eines von Tüchern und Bandagen umhüllten Wankenden. An uns liegt es, aus dieser Figur einen höchst vitalen, unverzichtbaren, von Fall zu Fall sogar zentralen Funktionsträger im neuen Vorverfahren zu machen. An der Politik wird es liegen, sich klar zu einer friktionsfreien Umsetzbarkeit der neuen Strafprozessordnung zu bekennen und folgerichtig die notwendige personelle Ausstattung zu garantieren. Ansonsten brauchen wir keine Wiedererweckung des Lazarus. Das Vorverfahren wäre dann in fester Hand der politischen Verwaltung. Auch so lassen sich Ziele erreichen. |