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Editorial 03/2000 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Fels in der Brandung

Österreich im Februar 2000. Vieles wird hinterfragt. Die Regierung und ihre Legitimität, die Rolle der Parteiführer, die Rolle des Bundespräsidenten, die Einstellung von Parteiführern, die politische Richtung der Bevölkerung, die Europatreue der Regierung, die Wertetreue der Regierung, die Grundrechtsverbundenheit der Regierung: Es hinterfragt der politische Gegner, es hinterfragen die Medien, die Organe der EU, andere Staaten und deren Medien. Weniges steht außer Diskussion. Dazu gehört die österreichische Gerichtsbarkeit. Ihr bestätigen inländische Umfragen höchstes Vertrauen, sie und ihre Vertreter genießen auch im Ausland höchstes Ansehen. Das ist nicht verwunderlich: Die österreichische Gerichtsbarkeit hat ihre Unabhängigkeit und ihre Unbeeinflussbarkeit glaubwürdig erkämpft und bewahrt. Die Ferne gegenüber politischen Parteien, die Verteidigung des Grundsatzes der Gewaltenteilung und das vorbehaltlose Bekenntnis zur Grundrechtsverteidigung ermöglicht Richterinnen und Richtern in diesem Land ihre Aufgabe so zu erfüllen, dass lediglich die Gleichheit vor dem Gesetz zählt.

Ein noch so dramatischer Wechsel im Bereich des Parlaments und der Regierung bleibt daher ohne Einfluss auf den Weg der Rechtsprechung. Daran vermag auch ein Wechsel an der Spitze des Justizressorts nichts zu ändern. Der Justizminister ist nicht Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt, sondern der der exekutiven Gewalt zugehörigen Bundesregierung. Leider besteht darüber in der Bevölkerung oft ein schmerzhaftes Wissensdefizit. Es gibt allerdings die Schnittstelle der Verfolgung gerichtlicher Straftaten durch eine weisungsgebundene Staatsanwalt­schaft. Leider werden in manchen Medien bereits über von Straftätern geäußerte Hoffnungen berichtet, der neue Justizminister möge ihnen helfen. Diese irregeleiteten Einschätzungen bergen tatsächlich die Gefahr, dass politische Auseinandersetzungen inder Öffentlichkeit auch auf die Gerichtsbarkeit ausgedehnt werden. Es liegt daher auch am Bundesminister für Justiz durch eine rechtsstaatlich überzeugende Ausübung seines Amtes nicht den Eindruck von Einflussnahme auf die Rechtsprechung zu vermitteln.

Mit dem ganzen Land steht aber zur Zeit auch die Gerichtsbarkeit Inder Auslage internationaler Beobachtung. Hinsichtlich ihrer Qualität und Raschheit braucht sie internationale Vergleiche nicht zu scheuen. Die weitgehende parteipolitische Abstinenz der Richterschaft und besonders der Standesvertretung, sei es Richtervereinigung oder Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der GÖD hat zur Folge, dass niemand der Richterschaft oder auch den Staatsanwälten ernsthaft irgendwelche Abhängigkeiten von politisch Mächtigen nachsagt. Die Rechtsprechung läßt keinerlei Begünstigung von Politikern bestimmter Parteien erkennen, von der Proporzdiskussionsind Richter und Staatsanwälte zugecht unberührt geblieben, das Auswahlverfahren ist in seiner Unabhängigkeit von politischer Intervention und in seiner Konzentration auf die wesentlichen Fähigkeiten der Bewerber vorbildlich.

Gretchenfrage im Kalkül von Inland und Ausland über Österreich ist zur Zeit der Umgang mit der Vergangenheit, das Bekenntnis zu Grundrechten, die Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Hier sprechen die Entscheidungen der Gerichte der letzten Jahre eine klare Sprache. Anders als in der unmittelbaren Nachkriegszeit war auch die Abwicklung der letzten Verfahren, die Verbrechen der NS-Zeit zum Gegenstand hatten, von großer Sorgfalt und hohem Verantwortungsbewußtsein geprägt. Aber die Standesvertreter sind sich der Sensibilität des Themas bewusst, weshalb Aus- und Fortbildungsaktivitäten für Richter und Staatsanwälte sich diesen Themen widmen. So wurden in den letzten Jahren Veranstaltungen mit dem Institut für Zeitgeschichte über die Rolle der Justiz in der NS-Zeit aber auch über Rassismus veranstaltet. Die Auseinandersetzung mit dem düsteren Kapitel der österreichischen Gerichtsbarkeit in der NS-Zeit wurde unter hoher Beteiligung vor allem der jüngeren Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Die Verstrickung auch der Richterschaft in das Naziregime hat sie nachdenklich und betroffen gemacht. Die Beachtung von Antidiskriminierungsgeboten, die Zurückweisung jeder Form von Rassismus und die Achtung der Würde unserer Parteien muss Standard sein, der keiner besonderen Erwähnung bedarf.

Für den überwiegenden Großteil der Kollegen sind diese Prinzipien aus ihrer inneren Einstellung her in der täglichen Arbeit ganz selbstverständlich. Wenn in Einzelfällen allerdings die hohen Anforderungen nicht erfüllt werden, so muss eine deutliche Distanzierung der Standesvertretung die Folge sein. Gleichzeitig muss es aber auch ein Grund sein, die Anstrengungen, z.B. in der Aus- und Fortbildung, zu verstärken. Die Gerichtsbarkeit in ihrer rechtsstaatlichen Arbeitsweise und Unabhängigkeit ist zu Recht nicht in die Mühle der internationalen und nationalen politischen Diskussionen und Schuldzuweisungen geraten. Die Voraussetzungen, dass die Situation so bleibt, sind vorhanden. Es liegt an Richtern und Staatsanwälten, das vorhandene Vertrauen in die Gerichtsbarkeit auch weiterhin aufrecht zu erhalten und noch weiter zu stärken.

 
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