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Editorial 04/2000 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Klaus Schröder   

Sparen um jeden Preis?

Eine effiziente, bürgerfreundliche und vor allem unabhängige Gerichtsbarkeit liegt allen am Herzen. Jeder, der den Politikern bei ihren Äußerungen zur Justiz zuhört, muss diesen Eindruck bekommen. "Verbesserter Zugang zum Recht", "bürgernahe Rechtsprechung", "Verkürzung der Verfahrensdauer", "externe Kontrolle der Justiz" sind nur einige der Schlagworte, mit denen versucht wird, Justizpolitik zu betreiben. Was ist aber tatsächlich von diesen Lippenbekenntnissen zu halten, wenn es darum geht, die personellen und sachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen und zu sichern? Der im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung zum Ausdruck gebrachte Sparwille soll, wie das Budgetgesetz 2000 es nunmehr vorsieht, auch im Bereich der Justiz effektuiert werden. Zur Klarstellung vorweg: Auch die Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte verkennt nicht das Gebot des sparsamen Umganges mit öffentlichen Mitteln und die Notwendigkeit einer ausgabenseitigen Budgetkonsolidierung. Vorschläge dazu, wie etwa die Bereinigung der Gerichtsstruktur durch Auflösung von Kleinstgerichten, die Ausgliederung des Unterhaltsvorschussverfahrens aus dem Justizbereich (wo es wahrlich nichts verloren hat), die Durchforstung der Verfahrensgesetze auf unnötige und nur der Prozessverschleppung dienende Anfechtungsmöglichkeiten, die Straffung im Bereich des Kostenrechtes etc. wurden bereits wiederholt eingebracht , in der Vergangenheit aber immer lobbyistischen Singularinteressen geopfert. Eine lineare Kürzung der Planstellen des öffentlichen Dienstes, insbesondere auch bei den Richtern und Staatsanwälten sowie im Bereich der Beamten und Vertragsbediensteten ist zwar politisch opportun, widerspricht aber dem Gebot der Sachlichkeit, das auch in der Budgetpolitik beachtet werden sollte. Die Einsparungen bei der Aus- und Fortbildung der Richteramtsanwärter , Richter und Staatsanwälte gefährden die bislang gewohnte hohe Qualität der Rechtsprechung insgesamt. Vor der Umsetzung der geplanten Kürzungen ist eine seriöse Aufgabenkritik mit der sich daraus allenfalls ergebenden Aufgabenkürzung unerlässlich.

In regelmäßigen Abständen, derzeit besonders aktuell im Zusammenhang mit der Ausweitung der Kontrollrechte der Volksanwaltschaft auf die Rechtsprechung (siehe Editorial RZ 1/2000), wird von den verschiedensten Seiten immer wieder in bewegten Worten über die angeblich lange Dauer gerichtlicher Verfahren Klage geführt. Qualitätssteigerung und Verfahrensverkürzung sind ein zentraler Bereich auch in der Standesvertretungsarbeit. Eine Verringerung der Zahl der Richter und Staatsanwälte und die erzwungenen Einsparungen im Fortbildungsbereich führen dazu, dass diesselbe Arbeitsmenge von weniger und schlechter ausgebildeten Kollleginnen und Kollegen bewältigt werden muss. Wenn im heurigen Jahr im Bereich der Justiz 237 Planstellen , davon 28 richterliche , gekürzt werden sollen, in den folgenden Jahren bis 2003, jährlich weitere 2 % des Personales abgebaut werden, so bedeutet dies eine Verringerung der Zahl der Richter und Staatsanwälte um zumindest 120. Trotz des hohen Einsatzwillens und der weitverbreiteten Übung, auch an den Wochenenden dringende Arbeiten zu erledigen - die Auslastungskapazität der Richter liegt nach den PAR-Berechnungen in praktisch allen Bereichen bei oder über 100%-, kann dies zwangsläufig nur dazu führen, dass die Verfahren länger dauern werden. Dieses Sparen am falschen P latz würde somit genau zum Gegenteil dessen führen, was den Bürgern unseres Landes über die Leistungen der Justiz ständig versprochen wird. Die Forderung nach weiterer Verkürzung der Dauer gerichtlicher Verfahren bei gleichzeitiger Herabsetzung der personellen und sachlichen Ressourcen ist ein Wertungswiderspruch , den diejenigen aufzulösen haben, die damit Politik betreiben. Dass die Effizienz richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Arbeit durch den Abbau von Personal im Kanzlei- und Schreibdienst noch zusätzlich beeinträchtigt wird, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt. In diesem Lichte ist auch die Antwort des österreichischen Bundeskanzlers auf meine diesbezüglich vorgebrachten Befürchtungen zu sehen, wenn er in einem Schreiben vom 16.3.2000 ausführt, " dass eine unabhängige, unparteiliche und leistungsfähige Rechtsprechung eine unabdingbare, tragende Säule unseres Rechtstaates darstellt".

Hinsichtlich der angeblich unverzichtbaren Kontrolle der Rechtsprechung durch externe Verwaltungseinrichtungen ließ die Bundesregierung mit einem Initiativantrag, der zur Zeit im Verfassungsausschuss liegt, ebenfalls die Katze aus dem Sack. In Missachtung des Verfassungsgrundsatzes der Gewaltentrennung soll, unter Vorschiebung angeblicher Bürgerinteressen, die Volksanwaltschaft das in der Bundesverfassung festgeschriebene Recht bekommen, auf Seiten einer Partei einzuschreiten und Fristsetzungsanträge nach § 91 GOG zu stellen. Einem außenstehenden Dritten sollen somit Verfahrensrechte eingeräumt werden, die bislang nur den Parteien gerichtlicher Verfahren und ihren Rechtsvertretern zustehen. Ganz en passant wird der parteipolitisch besetzten Volksanwaltschaft auch noch das Verfassungsrecht eingeräumt, die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Richter zu erwirken. Dass es bei diesem Vorhaben nicht auch darum geht, eine unbequeme, weil politischen Einflussnahmen gegenüber resistente Richterschaft zu disziplinieren und an die Kandare zu nehmen, vermag wohl kaum jemand ernsthaft zu widerlegen. Dass von annähernd vier Millionen Geschäftsfällen, die jährlich bei den österreichischen Gerichten anfallen, mehr als 95 % innerhalb längstens eines Jahres abgeschlossen sind, wird dabei ebenso schamhaft verschwiegen wie die Tatsache, dass die Justiz ein funktionierendes internes Kontroll-, Disziplinar - und Rechtsmittelsystem hat. Durch die Öffentlichkeit der Verfahren, die Rechtsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege und die supranationalen Kontrollen durch den EuGH und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sowie die bereits bestehenden Kontrollrechte der Volksanwaltschaft im Bereich der Justizverwaltung, der Staatsanwaltschaften und des Strafvollzuges sind auch externe Kontrollmechanismen vorhanden, die den nunmehr versuchten Eingriff in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in keiner Weise rechtfertigen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Appelle an die politisch Verantwortlichen im Sinne einer auch weiterhin funktionierenden Rechtsprechung gehört und ernst genommen werden. Der Dank der Bürger wäre gewiss.

 
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