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Editorial 04/2001 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Wolfgang Aistleitner   

Vom Luxus, sich Maulwürfe zu halten

Vorfrühling 2000: Das Regierungsprogramm, Kapitel Justiz, ortet einen deutlichen Reformbedarf beim Diversions-Regelwerk, das noch nicht einmal zwei Monate in Kraft ist. Der Bundespräsident zieht die Notbremse und fordert eine umfassende parlamentarische Diskussion über dieses Thema ein. Im folgenden Sommer installiert der Nationalrat die Enquete-Kommission zum (General-)Thema "Die Reaktionen auf strafbares Verhalten in Österreich, ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre Ausgewogenheit". Drei Unterthemen werden eingezogen (gerichtliche Strafdrohungen; Diversion; verwaltungsrechtliche Strafdrohungen). Die Kommission umfasst neben Abgeordneten aller Parlamentsparteien auch (und vor allem) Experten aus Wissenschaft und Praxis, hier wiederum aus der Richter-, Staatsanwalt- und Rechtsanwaltschaft. Sehr früh schon entwickelt die Diskussion eine Eigendynamik, die vermutlich nur langjährige Insider vorausahnten. Längst wird nicht mehr nur über Strafdrohungen geredet. Man landete schon bei Tatbildkorrekturen, Tatbildeliminierungen, beim Strafvollzug etc.. Die Geister, die man rief, wollen es wissen! Indes wäre diese Themenexplosion noch nicht Anlass für ein Editorial. Vielmehr bewegt uns die Frage nach dem Sinn dieser Veranstaltung. Am Beispiel der Novellen zum JGG und zum SMG drängt sich diese Frage grell auf. Diese beiden Themen - mutmaßlich erst auf beharrliches externes Drängen - der Kommission vorzulegen, entsprach auf den ersten Blick dem Gebot pragmatischer Vernunft. Aber vielleicht war es auch ein routiniert inszenierter Teil jener Gesetzwerdung, die alle Insignien einer (getarnten) Gewaltenverlagerung trägt. Das eine (Vernunft) schließt das andere (Regiekalkül) nicht aus. Tatsache ist, dass entgegen den essentiellen Anmahnungen der meisten Experten in beiden Bereichen (JGG und SMG) die Regierungsvorlagen in der parlamentarischen Beschlussfassung nur noch marginale Änderungen erfuhren. Die von den Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte nominierten Experten sehen jedoch keinen Anlass, zu resignieren. Und zwar deswegen: Unsere Argumente sind einerseits an die Abgeordneten - durchwegs Mitglieder des Justizausschusses -, andererseits an die Öffentlichkeit - Medienvertreter sind bei den Sitzungen immer präsent - adressiert. Bei ersterem Empfängerkreis wollen wir die Sickerwirkung der steten Tropfen nicht ausschließen. Der Öffentlichkeit hinwieder wird transportiert, dass diese und jene - teils wichtigen - Gesetze konträr zur Meinung vieler und maßgeblicher Experten beschlossen wurden. Ein Parlament wäre schlecht beraten, die Missachtung breit vertretener Fachmeinungen - die das Parlament ja selbst einholte - zum System zu erheben. Gemessen an den bisherigen Ergebnissen der Kommission könnte deren Installierung wie Luxus anmuten. Aber wir sehen darin die Möglichkeit nachhaltiger Wühlarbeit. Maulwürfe verbessern den Boden. Manche Gartenverwalter wollen das nicht wahr haben. So bleibt die Ernte weiter hinter den Möglichkeiten zurück.

 
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